Baustrom beantragen und anschließen: Ablauf, Fristen, Kosten

Baustrom beantragt nicht der Bauherr selbst, sondern ein Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des örtlichen Netzbetreibers eingetragen ist. Er meldet den Baustromverteiler beim zuständigen Netzbetreiber an. Bei Erdkabelanschluss rechnen Sie mit mindestens vier Wochen Vorlauf, den Stromliefervertrag schließen Sie separat ab.

📋 Kurz zusammengefasst

Für Baustrom brauchen Sie drei Partner: einen eingetragenen Elektriker, den Netzbetreiber und einen Stromlieferanten. Der Netzbetreiber schließt den Baustromverteiler an, laut zwei Preisblättern von 2026 für rund 300 bis 650 Euro netto, je nach Region und Anschlussart. Enercity Netz verlangt für Erdkabelanschlüsse mindestens vier Wochen Vorlauf. Auf der Baustelle sind Fehlerstrom-Schutzschalter mit 30 mA Pflicht, ihre Funktion prüfen Sie jeden Arbeitstag. Im Rechenbeispiel unten kommt ein Einfamilienhaus auf rund 2.000 kWh, knapp 40 Prozent davon für die Estrichtrocknung.

Wer beantragt Baustrom und bei wem?

Den Antrag stellt Ihr Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber, nicht Sie selbst und nicht Ihr Stromanbieter. Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers stehen. Den Strom selbst kaufen Sie über einen eigenen Liefervertrag bei einem Lieferanten Ihrer Wahl.

Am Anfang steht oft dieselbe Verwechslung: Der Bauherr ruft bei den Stadtwerken im Vertrieb an und wundert sich, dass dort niemand den Kasten aufstellt. Netzbetreiber und Lieferant sind zwei verschiedene Firmen, auch wenn sie manchmal fast gleich heißen. Der Netzbetreiber gehört zum Grundstück, Sie können ihn nicht wählen. Er stellt den Anschluss her, setzt den Zähler und baut am Ende alles zurück. Der Lieferant verkauft Ihnen die Kilowattstunden.

Warum der Elektriker den Antrag stellen muss, steht in § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ist der Anschlussnehmer verantwortlich, und Arbeiten daran darf nur ein Unternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Die Netzbetreiber setzen das praktisch um: Bei RheinNetz stellt der konzessionierte Elektriker einen Inbetriebsetzungsantrag im Online-Portal, bei enercity Netz ebenfalls eine eingetragene Elektrofirma.

Bevor Sie also irgendwo anrufen, klären Sie zwei Dinge: Welcher Netzbetreiber ist für die Adresse zuständig (steht auf jeder Stromrechnung der Nachbarn oder auf der Website der Gemeinde), und welcher Elektriker übernimmt später auch den Hausanschluss. Wer beides aus einer Hand macht, spart sich eine Übergabe und meist auch einen zweiten Termin.

Wie viel Vorlauf brauchen Sie für den Baustromanschluss?

Planen Sie bei einem Anschluss über Erdkabel mindestens vier Wochen ein, bei Freileitung reichen oft sieben Werktage. Das sind die Mindestfristen von enercity Netz. Muss im öffentlichen Raum gegraben werden, dauert es laut MVV Netze deutlich länger.

Die Fristen schwanken stark. RheinNetz schreibt, dass ein kurzzeitiger Netzanschluss an einem vorhandenen Punkt „meist innerhalb weniger Tage“ steht. MVV Netze unterscheidet zwei Wege: Anschluss an einem nahen Kabelverteilerschrank geht zeitnah, ein provisorischer Anschluss mit Tiefbau im öffentlichen Bereich braucht eine längere Vorlaufzeit. Ich rechne deshalb immer vom ersten Tag rückwärts, an dem Strom wirklich gebraucht wird. Das ist selten der Spatenstich, sondern meist der Tag, an dem der Kran oder die Mischanlage läuft.

Für diese Rückwärtsrechnung nutze ich ein festes Schema, den 5-Etappen-Fahrplan Baustrom. Jede Etappe hat einen Verantwortlichen und einen Termin, der sich vom Strombedarf ableitet.

Etappe Wann (vor Strombedarf) Wer Was konkret
1. Klären 8 bis 6 Wochen Bauherr, Bauleitung Netzbetreiber ermitteln, Elektriker beauftragen, Leistungsbedarf grob schätzen (Kran, Mischer, Trockner)
2. Beantragen spätestens 4 Wochen (Erdkabel) bzw. 7 Werktage (Freileitung) Elektrofachbetrieb Inbetriebsetzungsantrag im Portal des Netzbetreibers, Lageplan mit Standort des Verteilers
3. Stellplatz vorbereiten 1 bis 2 Wochen Bauleitung, Elektriker Anschlussschrank fest verankern, Zufahrt freihalten, Liefervertrag abschließen
4. Anschließen und betreiben Termin des Netzbetreibers Netzbetreiber, danach Bauleitung Zähler setzen, Zählerstand fotografieren, Prüfplan starten
5. Rückbau nach Inbetriebnahme des Hausanschlusses Anschlussnehmer oder Beauftragter Rückbau schriftlich beim Netzbetreiber melden, Liefervertrag kündigen, Endstand dokumentieren

Etappe 5 wird am häufigsten vergessen. Enercity Netz verlangt, dass der Anschlussnehmer oder sein Beauftragter den Rückbau eines Baustromanschlusses schriftlich mitteilt. Solange niemand das tut, läuft der Baustromzähler weiter, und mit ihm Grundpreis und Messentgelt. Ich setze den Rückbau deshalb gleich als Aufgabe in den Termin der Hausanschluss-Inbetriebnahme.

Was kostet Baustrom für ein Einfamilienhaus?

Rechnen Sie mit zwei Blöcken: dem einmaligen Anschluss durch den Netzbetreiber, laut aktuellen Preisblättern rund 300 bis 650 Euro netto, und dem Verbrauch. Beim Einfamilienhaus macht die Bautrocknung oft den größten Teil der Stromrechnung aus.

Die Anschlusspreise legt jeder Netzbetreiber in seinem Preisblatt zur NAV fest. Zwei Beispiele mit Stand 1. Januar 2026 zeigen die Spanne:

Netzbetreiber Leistung Netto Brutto
Stadtwerke Schwäbisch Hall Baustromanschluss Erdkabel bis 30 kW, inkl. Rückbau, ohne Erdarbeiten 300,00 € 357,00 €
Stadtwerke Schwäbisch Hall Baustromanschluss Freileitung bis 30 kW, inkl. Rückbau 540,00 € 642,60 €
Thüringer Energienetze Vorübergehender Anschluss eines Baustromanschlussschrankes 323,78 € 385,30 €
Thüringer Energienetze Anschluss an vorverlegtes Hausanschlusskabel über netzeigene Anschlusssäule 1.766,00 € 2.101,54 €

Erdarbeiten sind in diesen Preisen nicht enthalten, Thüringer Energienetze rechnet den Tiefbau nach Aufwand ab. Dazu kommen die Miete oder der Kauf des Baustromverteilers und die Arbeitszeit des Elektrikers. Die Preise unterscheiden sich je nach Region und Anbieter, prüfen Sie also immer das Preisblatt Ihres eigenen Netzbetreibers.

Rechenbeispiel: Verbrauch beim Einfamilienhaus

Für den Verbrauch gibt es keine amtliche Kennzahl, er hängt an den Geräten. Deshalb rechne ich ihn aus dem Bauablauf. Die Tageswerte unten sind Annahmen für ein typisches Einfamilienhaus in Massivbauweise. Ersetzen Sie sie durch die Leistungen auf den Typenschildern Ihrer Geräte.

Bauphase Annahme Verbrauch
Rohbau, 60 Arbeitstage 10 kWh pro Tag (Mischer, Säge, Rüttler, Licht) 600 kWh
Ausbau, 80 Arbeitstage 8 kWh pro Tag (Bohrhammer, Kleingeräte, Heizlüfter im Winter) 640 kWh
Bautrocknung Estrich, 21 Tage 2 Kondenstrockner à 0,8 kW, 24 Stunden Dauerbetrieb 806 kWh
Summe 2.046 kWh

Mit dem Durchschnittspreis für Haushaltsstrom 2026 von 37,0 Cent pro kWh (BDEW-Strompreisanalyse, August 2026) kommen Sie auf rund 760 Euro Arbeitspreis. Das ist eine Untergrenze. Baustromtarife sind eigene Produkte, Grundpreis und Messentgelt kommen dazu, und viele Lieferanten liegen über dem Haushaltsdurchschnitt. Holen Sie zwei, drei Angebote ein, bevor der Zähler gesetzt wird.

💡 Expert Insight

Im Rechenbeispiel verbrauchen drei Wochen Bautrocknung mehr Strom als drei Monate Rohbau. Genau hier lohnt sich ein Blick auf den Bauablauf: Wer den Estrich in die warme Jahreszeit legt und mit Querlüften arbeitet, braucht die Trockner kürzer. Und wer sie doch braucht, sollte sie erst anschließen, wenn die Fenster drin sind. Ein Trockner im offenen Rohbau trocknet vor allem die Außenluft. Lassen Sie sich außerdem den Gesamtanschlusswert vom Elektriker ausrechnen: Kran, Trockner und Heizlüfter gleichzeitig können eine 30-kW-Absicherung schnell an die Grenze bringen.

Wer zahlt den Baustrom, Bauherr oder Baufirma?

Ist die VOB/B vereinbart, stellt der Auftraggeber vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zur Verfügung. Verbrauch und Zähler zahlt der Auftragnehmer, mehrere Auftragnehmer teilen sich die Kosten. Ohne klare Regelung im Vertrag entsteht hier regelmäßig Streit.

Die Regel steht in § 4 Abs. 4 Nr. 3 VOB/B. Wichtig ist das Wort „vorhandene“: Die VOB/B verpflichtet den Bauherrn nicht ausdrücklich, einen Baustromanschluss erst herzustellen. In der Praxis legt deshalb der Bauvertrag oder die Leistungsbeschreibung fest, wer den Anschluss beantragt und bezahlt. Fehlt diese Zeile, beginnt die Diskussion meist am Tag, an dem der Rohbauer mit dem Kran anrückt und kein Strom da ist.

Beim Bauen mit Verbrauchern kommt ein Urteil dazu. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat am 31.08.2022 (Az. 12 U 119/21) eine AGB-Klausel für unwirksam gehalten, die einem privaten Bauherrn die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser auferlegte. Das Gericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung und eine überraschende Klausel, weil der Bauherr damit auch das Risiko von Versorgungsunterbrechungen trug. Wer als Bauunternehmen mit Formularverträgen arbeitet, sollte die eigene Klausel zu Baustrom deshalb prüfen lassen. Mehr zum Regelwerk insgesamt finden Sie im Beitrag zur VOB Teil B.

Meine Entscheidungshilfe für die Vertragsverhandlung:

  • Wenn Sie als Bauherr mit einem Generalunternehmer bauen, dann lassen Sie Baustrom und Bauwasser als Leistung des Unternehmers ins Angebot schreiben, inklusive Verbrauch.
  • Wenn Sie mit Einzelgewerken bauen, dann beantragen Sie den Anschluss selbst und regeln im Vertrag mit jedem Gewerk, wie der Verbrauch aufgeteilt wird.
  • Wenn mehrere Gewerke denselben Zähler nutzen, dann notieren Sie bei jedem Gewerkewechsel den Zählerstand mit Datum und Foto im Bautagebuch.
⚠️ Wichtiger Hinweis

Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen ist. Das OLG-Urteil betrifft eine konkrete Klausel gegenüber einem Verbraucher und lässt sich nicht ungeprüft auf jeden Vertrag übertragen. Lassen Sie strittige Kostenfragen vor Vertragsschluss klären. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Technik braucht der Baustromverteiler?

Steckdosenstromkreise bis 32 A sichern Sie mit Fehlerstrom-Schutzschaltern von höchstens 30 mA ab, der Verteiler braucht mindestens Schutzart IP 44. Bewegliche Leitungen müssen Gummischlauchleitungen vom Typ H07RN-F oder gleichwertig sein. So steht es im BG-BAU-Baustein B 171.

Die Grundlage ist die DIN VDE 0100-704, die Norm für elektrische Anlagen auf Baustellen. Die BG BAU hat die Anforderungen im Baustein B 171 (Stand 07/2021) für die Praxis zusammengefasst. Die Punkte, die ich bei jeder Baustellenbegehung zuerst anschaue:

  • Steckdosen über 32 A dürfen mit einem RCD von höchstens 500 mA abgesichert sein, für die roten Drehstromsteckdosen verlangt der Baustein einen RCD vom Typ B.
  • Die Anschlussleitung vor der Messeinrichtung im fest verankerten Anschlussschrank darf höchstens 30 Meter lang sein.
  • Der Verteiler braucht eine in Stellung AUS abschließbare Schalteinrichtung, damit die Einspeisung getrennt werden kann.
  • Handgeführte Elektrogeräte müssen auch bei Festanschluss über einen RCD laufen.
  • Für Handgeräte darf die Anschlussleitung bis 4 Meter auch eine H05RN-F sein.

Ein typischer Fehler auf kleinen Baustellen: Die Kabeltrommel aus der Garage mit dünner PVC-Leitung liegt quer über der Zufahrt. Der erste Radlader zerquetscht sie, und niemand merkt es, bis jemand einen Schlag bekommt. Leitungen über Fahrwege brücken oder hochhängen. Netzbetreiber können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur Leitungslänge oder zur Abschließbarkeit. Enercity Netz verlangt zum Beispiel, dass Baustromverteiler verschließbar sind. Welche Verteilertypen es gibt und wie Sie die Anschlussleistung berechnen, steht im Beitrag zum Baustromverteiler. Wo der Verteiler auf dem Grundstück hingehört, legen Sie am besten gleich im Baustelleneinrichtungsplan fest.

Wie oft muss die Baustromanlage geprüft werden?

Die Funktion der Fehlerstrom-Schutzschalter prüft eine eingewiesene Person jeden Arbeitstag per Prüftaste. Eine Elektrofachkraft prüft die Wirksamkeit der RCD-Schutzmaßnahme monatlich und die ganze Baustromanlage jährlich. Ortsveränderliche Geräte prüfen Sie auf Baustellen als Richtwert alle drei Monate.

Diese Fristen stammen aus dem BG-BAU-Baustein B 172 (Stand 07/2021) und den Durchführungsanweisungen zu § 5 der DGUV Vorschrift 3. Die Tabelle 1B nennt für ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen einen Richtwert von 3 Monaten und einen Maximalwert von 1 Jahr. Den Maximalwert würde ich nur ausreizen, wenn die bisherigen Prüfungen kaum Mängel gezeigt haben. Auf einer Baustelle mit vielen Subunternehmern und Leihgeräten bleibe ich bei drei Monaten.

Als Checkliste zum Abhaken für die Baustellenmappe:

☐ Prüfung Intervall Wer
☐ RCD-Prüftaste drücken, Verteiler auf sichtbare Schäden ansehen arbeitstäglich eingewiesene Person (z. B. Polier)
☐ Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit RCD messen monatlich Elektrofachkraft
☐ Ortsveränderliche Geräte, Verlängerungen, Kabeltrommeln Richtwert 3 Monate Elektrofachkraft oder unterwiesene Person mit Prüfgerät
☐ Gesamte Baustromversorgungsanlage jährlich Elektrofachkraft
☐ Prüfplakette und Datum am Verteiler kontrollieren bei jedem neuen Gewerk Bauleitung

Die tägliche Prüftaste klingt banal, wird aber am häufigsten weggelassen. Ein RCD, der nie ausgelöst wurde, kann festsitzen. Wer die Taste morgens vor der Frühstückspause drückt und das im Bautagebuch abhakt, hat bei einer Kontrolle durch die BG BAU auch gleich den Nachweis.

Lohnt sich Strom vom Nachbarn statt Baustromanschluss?

Für eine Kernbohrung oder zwei Tage Abbrucharbeiten kann eine abgesicherte Leitung vom Nachbarn reichen. Für einen Neubau lohnt es sich nicht: Ihnen fehlen eigener Zähler, sauberer Personenschutz am Speisepunkt und eine klare Abrechnung mit den Gewerken.

Das Problem ist ganz praktisch. Die Haussteckdose des Nachbarn ist für Staubsauger gebaut, nicht für einen Betonmischer und zwei Trockner. Sie wissen nicht, ob dort ein RCD sitzt, und Sie haben keinen abschließbaren Hauptschalter. Für sehr kleine Baustellen erlaubt die Baustellennorm zwar Kleinverteiler in Schutzart IP 32 mit 30-mA-RCD und höchstens zwei Steckdosen, aber das ist eine Lösung für Renovierungen, nicht für den Rohbau.

Ein Stromaggregat lohnt sich dort, wo der Netzanschluss noch Wochen auf sich warten lässt, oder auf abgelegenen Grundstücken ohne Netz in der Nähe. Rechnen Sie dann Mietpreis, Diesel und den Aufwand fürs Betanken gegen den Anschluss. Bei Baustellen über mehrere Monate gewinnt fast immer der Netzanschluss. Mobile Lösungen mit Batteriespeicher und Solarmodulen gibt es inzwischen auch, für den Rohbau mit Kran reichen sie aber selten.

So geht es nach dem Baustrom weiter

Baustrom ist eine Übergangslösung bis zum Hausanschluss. Den Hausanschluss beantragen Sie getrennt, ebenfalls über den Netzbetreiber. Viele Netzbetreiber bieten dafür eine Variante an, bei der das spätere Hausanschlusskabel vorab verlegt wird und der Baustrom bereits darüber läuft. Bei Thüringer Energienetze kostet diese Variante mit netzeigener Anschlusssäule laut Preisblatt 1.766,00 Euro netto. Das lohnt sich, wenn der Tiefbau für den Hausanschluss ohnehin früh ansteht und Sie sich einen zweiten Graben sparen.

Sobald der Hausanschluss in Betrieb ist, gehen Sie zurück zu Etappe 5: Rückbau schriftlich melden, Endstand des Baustromzählers fotografieren, Liefervertrag kündigen und den Baustromverteiler zurückgeben, falls er gemietet ist. Wer Baucontainer und Sanitäranlagen über denselben Verteiler versorgt, plant deren Abzug am besten auf denselben Tag. Wie viele Container nach den Arbeitsstättenregeln nötig sind, steht im Beitrag zum Thema Baucontainer mieten.

💬 Meine Einschätzung

Die meisten Ratgeber zum Baustrom drehen sich um den Tarif. Der Tarif ist aber der kleinste Hebel. Teuer wird Baustrom durch drei Dinge, die mit dem Preis pro Kilowattstunde nichts zu tun haben: ein verspäteter Antrag, der die Kolonne ohne Strom dastehen lässt, ein Vertrag ohne Regel zur Kostenverteilung und ein Zähler, der nach dem Einzug noch Monate weiterläuft. Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Beitrag mitnehmen, dann diese: Legen Sie den Antrag vier Wochen vor den ersten Strombedarf und den Rückbau auf den Tag der Hausanschluss-Inbetriebnahme. Beim Tarif lohnt sich ein Vergleich, aber zwischen den Angeboten liegen bei einem Einfamilienhaus meist weniger Euro als zwischen einem pünktlichen und einem verspäteten Anschluss.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag stellt ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektriker beim Netzbetreiber (§ 13 NAV).
  • Vorlauf: mindestens 4 Wochen bei Erdkabel, 7 Werktage bei Freileitung (enercity Netz).
  • Anschluss laut zwei Preisblättern 2026: rund 300 bis 650 Euro netto, Tiefbau extra.
  • RCD 30 mA für Steckdosen bis 32 A, Prüftaste jeden Arbeitstag, Fachkraftprüfung monatlich.
  • VOB/B: Bauherr stellt vorhandene Anschlüsse, Verbrauch und Zähler trägt der Auftragnehmer.
  • Rückbau schriftlich melden, sonst läuft der Baustromzähler weiter.

Häufige Fragen zu Baustrom

Ist Baustrom teurer als normaler Strom?

Meist ja. Baustromtarife sind eigene Produkte mit eigenem Grundpreis und liegen oft über dem Haushaltsdurchschnitt von 37,0 Cent pro kWh (BDEW, 2026). Dazu kommen einmalige Kosten für Anschluss und Rückbau durch den Netzbetreiber.

Kann ich den Stromanbieter für Baustrom frei wählen?

Den Netzbetreiber nicht, er ist durch die Adresse festgelegt. Den Lieferanten für die Kilowattstunden suchen Sie sich dagegen aus. Nicht jeder Anbieter hat einen Baustromtarif, fragen Sie gezielt danach.

Wie viel kWh verbraucht ein Einfamilienhaus beim Bau?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Unser Rechenbeispiel kommt mit Rohbau, Ausbau und drei Wochen Estrichtrocknung auf rund 2.000 kWh. Ohne maschinelle Trocknung kann der Wert deutlich niedriger liegen, mit Winterbaustelle und Heizlüftern deutlich höher.

Wer meldet den Baustrom wieder ab?

Der Anschlussnehmer oder sein Beauftragter, also meist Bauherr oder Elektriker. Enercity Netz verlangt die Rückbaumeldung schriftlich. Den Liefervertrag kündigen Sie getrennt beim Lieferanten, sonst laufen Grundpreis und Messentgelt weiter.

Darf ich den Baustromverteiler selbst anschließen?

Nein. Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nach § 13 NAV nur ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen ausführen. Den Anschluss ans Netz und den Zähler übernimmt der Netzbetreiber selbst.

Quellen

  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage, Wortlaut nach elektro-wandelt.de, abgerufen Oktober 2026
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), § 4 Abs. 4 Nr. 3
  • BG BAU, Baustein B 171 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“, Stand 07/2021, bgbau.de
  • BG BAU, Baustein B 172 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Wiederholungsprüfungen“, Stand 07/2021, bgbau.de
  • DGUV Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen zu § 5, Tabellen 1A und 1B, vorschriften.bgn-branchenwissen.de
  • DIN VDE 0100-704, Errichten von Niederspannungsanlagen, Baustellen, Zusammenfassung bei baunetzwissen.de
  • enercity Netz, Richtlinie Baustromverteiler und kurzzeitige Anschlüsse, gültig ab 01.03.2018, enercity-netz.de
  • RheinNetz, Baustrom beantragen, rheinnetz.de, abgerufen Oktober 2026
  • MVV Netze, Kundeninformation KIB 06 Baustrom, Stand 11/2023, mvv-netze.de
  • Stadtwerke Schwäbisch Hall, Preisliste Versorgung mit elektrischer Energie, gültig ab 01.01.2026, stadtwerke-hall.de
  • Thüringer Energienetze, Preisblatt zur NAV, gültig ab 01.01.2026, thueringer-energienetze.com
  • BDEW-Strompreisanalyse, August 2026, bdew.de
  • Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 31.08.2022, Az. 12 U 119/21, Besprechung bei cms.law vom 08.02.2023