Baustellenentwässerung: Genehmigung, Absetzbecken und Betonwasser

Baustellenentwässerung heißt: Sie fassen jedes Wasser auf der Baustelle, trennen es nach Belastung, klären es im Absetzbecken oder neutralisieren es und leiten es nur mit Zustimmung ab. Grundwasser abzupumpen braucht in Deutschland eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Kanaleinleitung die Zustimmung des Netzbetreibers.

Kurz zusammengefasst

Auf einer Baustelle fallen vier Wasserarten an: Grundwasser aus der Wasserhaltung, Regenwasser aus der Baugrube, Betonwasser mit hohem pH-Wert und Schmutzwasser aus Containern. Typische Entwässerungssatzungen erlauben im Kanal pH 6,5 bis 10, höchstens 35 °C und 10 ml/l absetzbare Stoffe. Das Absetzbecken bemessen Sie nach der Pumpenleistung, nicht nach dem Tagesmittel. Die Genehmigungen beantragen Sie vor dem ersten Spatenstich, weil die Behörde Wochen braucht.

Welches Wasser fällt auf der Baustelle an und was macht es so problematisch?

Baustellenwasser besteht aus Grundwasser, Niederschlagswasser, Betonwasser und häuslichem Schmutzwasser. Jede dieser vier Wasserarten trägt andere Stoffe mit: Feinteile aus Lehm und Schluff, Zementschlämme mit pH-Werten über 11, Öl von Maschinen und Fäkalien aus den Sanitärcontainern der Baustelle.

Rechtlich ist das meiste davon Abwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz definiert in § 54 Abwasser als Schmutzwasser und als Niederschlagswasser, das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt. Das trübe Wasser aus Ihrem Pumpensumpf ist also kein Regen mehr, sondern ein Fall für die Entwässerungssatzung.

Das eigentliche Problem auf der Baustelle sind selten Giftstoffe. Es sind die Feinteile. Ein Liter Wasser, der aussieht wie Milchkaffee, setzt im Kanal Schlamm ab, verstopft Straßenabläufe und färbt den Bach unterhalb der Einleitstelle braun. Genau das sehen Anwohner, Kanalnetzbetreiber und Untere Wasserbehörde zuerst.

Wasserart Typische Belastung Behandlung auf der Baustelle Üblicher Weg
Grundwasser aus der Wasserhaltung Feinteile, teils Eisen, bei Altlasten Schadstoffe Absetzbecken, ggf. Enteisenung oder Aktivkohle Gewässer oder Regenwasserkanal mit Erlaubnis
Regenwasser aus Baugrube und Lagerflächen Schlamm, Sand, Tropföl Pumpensumpf, Absetzbecken, Ölsperre Kanal oder Gewässer nach Vorgabe
Betonwasser (Waschplatz, Schalung, Sägen) pH 11 bis 13, Zementschlamm Absetzen, Neutralisation mit CO₂ Schmutz- oder Mischwasserkanal, nie direkt ins Gewässer
Schmutzwasser aus Sanitär- und Kantinencontainern Fäkalien, Fett, Reinigungsmittel keine, bei Kantine Fettabscheider Schmutzwasserkanal oder Sammeltank mit Abfuhr

Wie viele Sanitär- und Kantinencontainer Sie überhaupt brauchen und wo sie stehen, hängt an der Belegschaft. Das klären Sie zusammen mit dem Anschluss für Wasser und Abwasser, am besten gleich beim Thema Baucontainer mieten.

Brauche ich für die Baustellenentwässerung eine Genehmigung?

Für die Baustellenentwässerung brauchen Sie in Deutschland fast immer eine Zustimmung. Das Ableiten von Grundwasser ist nach § 9 WHG eine Gewässerbenutzung und erlaubnispflichtig. Das Einleiten in den öffentlichen Kanal genehmigt der Kanalnetzbetreiber nach seiner Entwässerungssatzung.

Viele Bauleiter denken an die Baugenehmigung und vergessen, dass die Entwässerung ein eigenes Verfahren ist. Die Baugenehmigung deckt das Abpumpen nicht ab. Zuständig sind meist zwei Stellen. Die Untere Wasserbehörde beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserabsenkung und für Einleitungen in Gewässer (§ 8 und § 9 WHG). Der Stadtentwässerungsbetrieb oder Abwasserzweckverband stimmt der Einleitung in seinen Kanal zu.

Wer in den Kanal einleitet, ist Indirekteinleiter. § 58 WHG verlangt eine behördliche Genehmigung, wenn die Abwasserverordnung für das Abwasser Anforderungen vor der Vermischung festlegt. Für normales Baustellenwasser gilt in der Praxis vor allem die Satzung des Netzbetreibers. Die Grenzwerte stehen in deren Anlage. Die Entwässerungssatzung der Stadt Ahlen (gültig ab 01.01.2022) nennt zum Beispiel pH 6,5 bis 10, maximal 35 °C, 10 ml/l absetzbare Stoffe nach 0,5 Stunden Absetzzeit und 20 mg/l Kohlenwasserstoffe gesamt. Diese Werte entsprechen den Richtwerten aus dem DWA-Merkblatt M 115-2 und finden sich in vielen Satzungen fast gleich wieder. Ihre Satzung kann trotzdem abweichen. Lesen Sie die Anlage, bevor Sie die Pumpe bestellen.

Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich

Wer im Grenzgebiet baut oder Kolonnen in mehreren Ländern einsetzt, stolpert über unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache. Die folgende Übersicht zeigt, wo Sie nachschlagen.

Land Grundlage Wer stimmt zu pH-Grenze (Beispiel)
Deutschland WHG §§ 8, 9, 54, 57, 58, Landeswassergesetz, kommunale Entwässerungssatzung Untere Wasserbehörde (Grundwasser, Gewässer), Kanalnetzbetreiber (Kanal) 6,5 bis 10 im Kanal (Satzung Ahlen, Stand 2022)
Österreich WRG 1959, § 32b WRG, Indirekteinleiterverordnung (BGBl. II Nr. 222/1998), AAEV, ÖWAV-Merkblatt Wasserrechtsbehörde, Kanalisationsunternehmen (Zustimmung des Kanalbetreibers) nach Branchen-AEV und Zustimmung
Schweiz Gewässerschutzgesetz, GSchV vom 28.10.1998, Norm SIA 431:2022 „Entwässerung von Baustellen“ kantonale Fachstelle, Gemeinde 6,5 bis 9,0 (GSchV, Merkblatt Kanton Aargau, Stand 02.10.2023)
Wichtiger Hinweis

Wer ohne Erlaubnis Grundwasser ableitet oder trübes Wasser in ein Gewässer pumpt, riskiert ein Bußgeldverfahren und eine Stilllegung der Wasserhaltung. Die Grenzwerte in diesem Beitrag sind Beispiele; verbindlich sind Ihr Bescheid und die Satzung vor Ort. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie groß muss das Absetzbecken für die Baustelle sein?

Das Absetzbecken bemessen Sie nach der maximalen Pumpenleistung. Das Merkblatt Baustellenabwasser des Kantons Aargau (Stand 02.10.2023) verlangt pro 100 l/min Pumpenleistung 3,5 m³ Absetzvolumen vor dem Kanal und 5 m³ vor einem Gewässer, bei mindestens 1,2 m Beckentiefe.

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Bemessungsregel für Baustellen. Die Schweizer Faustwerte taugen aber gut als Plausibilitätsprüfung, weil sie aus der Praxis kommen und sich mit der 30-Minuten-Absetzprobe aus den Satzungen decken. Rechnen wir es einmal an einem typischen Fall durch.

Rechenbeispiel: Baugrube für ein Mehrfamilienhaus

Angenommen sei eine offene Baugrube von 25 × 24 m, also 600 m². Das Bodengutachten erwartet nach der Absenkung einen Grundwasserzufluss von rund 4 m³/h. Für den Regen nehmen wir als Beispielwert 100 l/(s·ha) für einen 15-Minuten-Regen an. Den Wert für Ihren Ort lesen Sie im KOSTRA-DWD-2020 des Deutschen Wetterdienstes ab, er schwankt regional deutlich.

Schritt Rechnung Ergebnis
1. Regenzufluss 0,06 ha × 100 l/(s·ha) 6 l/s = 360 l/min
2. Grundwasserzufluss 4 m³/h ÷ 60 rund 67 l/min
3. Spitzenzufluss 360 + 67 rund 430 l/min, gewählt: Pumpenleistung 450 l/min
4. Absetzvolumen vor Kanal 4,5 × 3,5 m³ rund 16 m³
5. Absetzvolumen vor Gewässer 4,5 × 5 m³ rund 23 m³
6. Gegenprobe Verweilzeit 16 m³ ÷ 27 m³/h rund 35 Minuten

Die Gegenprobe ist der wichtige Teil. 35 Minuten Verweilzeit bei voller Pumpenleistung liegen über den 30 Minuten der Absetzprobe im Imhoff-Trichter. Das Becken passt also. Bei trockenem Wetter läuft nur das Grundwasser durch, dann steht das Wasser vier Stunden im Becken und wird sehr klar.

Ein Fehler, der auf Baustellen oft passiert: Die Kolonne bringt eine stärkere Pumpe mit, weil die Grube nach einem Gewitter voll stand. Mit 900 l/min halbiert sich die Verweilzeit im selben Becken auf rund 18 Minuten. Das Wasser am Auslauf ist dann trüb, obwohl am Becken nichts verändert wurde. Wenn Sie die Pumpe tauschen, rechnen Sie das Becken neu.

Ein Absetzcontainer allein reicht bei sehr feinem Boden oft nicht. Schluff und Ton setzen sich in einer halben Stunde kaum ab. Dann helfen eine zweite Kammer, ein größeres Becken oder Flockungsmittel. Flockungsmittel setzen Sie nur ein, wenn die Behörde zugestimmt hat, weil Reste davon im Gewässer selbst ein Problem sind.

Expert Insight

Die Saugseite entscheidet mit über die Trübung. Steht die Tauchpumpe direkt auf der Grubensohle, saugt sie den Schlamm gleich mit an und das Absetzbecken arbeitet gegen eine unnötig hohe Fracht. Setzen Sie die Pumpe in einen Pumpensumpf aus gelochtem Rohr oder einem Schachtring, umhüllt mit Filterkies, und hängen Sie den Ansaugpunkt eine Handbreit über den Boden. Die Pumpe braucht Baustrom über einen Verteiler mit Fehlerstromschutz; die DGUV Information 203-006 beschreibt die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel auf Baustellen.

Den Stromanschluss für Tauchpumpen und eine eventuelle Neutralisationsanlage planen Sie mit ein, wenn Sie Baustrom beantragen. Eine Wasserhaltung, die am Wochenende wegen eines ausgelösten FI-Schalters steht, flutet die Grube und kostet am Montag einen halben Tag.

Wohin darf ich das Wasser von der Baustelle einleiten?

Das Baustellenwasser leiten Sie dorthin, wo es Behörde und Netzbetreiber zulassen. Grundwasser und sauberes Regenwasser gehen meist in Regenwasserkanal oder Gewässer, Betonwasser und Schmutzwasser immer in den Schmutz- oder Mischwasserkanal. Der Straßenablauf vor der Baustelle ist kein Einleitpunkt.

Die Entscheidung hängt davon ab, welches Kanalsystem vor Ort liegt und was im Wasser steckt. Die folgende Wenn-dann-Hilfe ersetzt nicht das Gespräch mit dem Netzbetreiber, sortiert aber die Fragen vor.

  • Wenn ein Mischwasserkanal anliegt: Dann laufen Regen-, Grund- und vorbehandeltes Betonwasser meist in denselben Kanal. Der Netzbetreiber begrenzt dafür oft die Menge, weil Grundwasser die Kläranlage unnötig belastet.
  • Wenn ein Trennsystem anliegt: Dann gehört sauberes, abgesetztes Grund- und Regenwasser in den Regenwasserkanal. Alles mit Zement, Öl oder Fäkalien gehört in den Schmutzwasserkanal.
  • Wenn ein Bach oder Graben in der Nähe liegt: Dann brauchen Sie für die Einleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG und strengere Werte als im Kanal. Betonwasser kommt dort nie hinein.
  • Wenn Altlasten bekannt oder vermutet sind: Dann lassen Sie das Grundwasser vor Beginn beproben. Je nach Befund verlangt die Behörde eine Reinigung, etwa mit Aktivkohle, oder lehnt die Einleitung ab.
  • Wenn Sie versickern wollen: Dann klären Sie Bodenart, Grundwasserabstand und Erlaubnispflicht vorher. Schlammiges Wasser verdichtet die Sickerfläche nach wenigen Tagen, Versickerung lohnt sich nur für vorgeklärtes Wasser.

Wichtig ist auch, wie viel Wasser Sie insgesamt ableiten. Viele Netzbetreiber verlangen für Grundwasser aus der Wasserhaltung Gebühren nach Kubikmetern. Ein Wasserzähler am Druckschlauch hinter dem Absetzbecken klärt jeden Streit über die Abrechnung und gehört in die Unterlagen, die Sie im Bautagebuch festhalten.

Wie bekomme ich Betonwasser mit hohem pH-Wert in den Griff?

Betonwasser neutralisieren Sie nach dem Absetzen mit Kohlendioxid, bis der pH-Wert im erlaubten Bereich liegt. Zementhaltiges Wasser erreicht pH-Werte von 11 bis 13. Der Kanton Aargau verlangt Neutralisation ab pH 9 und bevorzugt CO₂ gegenüber Säure.

Betonwasser entsteht an mehr Stellen, als man zuerst denkt: beim Auswaschen von Fahrmischer und Pumpe, beim Reinigen von Kübel und Rüttler, beim Nassschneiden von Beton und Mauerwerk, beim Abspritzen frischer Sichtbetonflächen und beim Abfluss aus frisch betonierten Bauteilen nach Regen. Schon wenig Zementschlamm hebt den pH-Wert eines ganzen Absetzbeckens deutlich an.

Die sauberste Lösung ist ein fester Waschplatz. Ein dichter Bereich mit Gefälle, eine Mulde oder ein Container als Absetzstufe und dahinter die Neutralisation. Fahrmischer waschen nur dort aus. Der Restbeton im Mischer gehört übrigens nicht in die Grube, sondern zurück ins Werk oder in einen Container für Betonreste.

CO₂ hat zwei Vorteile gegenüber Salz- oder Schwefelsäure. Es überdosiert kaum, weil Kohlensäure schwach ist und der pH-Wert nicht so leicht unter 6 fällt. Die Handhabung ist für die Kolonne weniger gefährlich als ätzende Säure im Kanister. Neutralisationsanlagen mit CO₂-Flasche, pH-Sonde und Steuerung bieten Vermieter von Baustellentechnik je nach Region und Anbieter tage- oder wochenweise an.

Kontrollieren Sie den pH-Wert selbst. Teststreifen und ein einfaches pH-Messgerät kosten wenig und gehören in den Bauleitercontainer. Messen Sie am Auslauf, nicht im Becken, und schreiben Sie Datum, Uhrzeit und Wert auf. Kommt die Kontrolle des Netzbetreibers, haben Sie damit Ihre Eigenüberwachung belegt.

Expert Insight

Der Imhoff-Trichter ist das billigste Prüfgerät auf der Baustelle. Ein Liter Wasser vom Beckenauslauf, 30 Minuten stehen lassen, dann ablesen, wie viele Milliliter Schlamm unten liegen. Bleiben Sie deutlich unter den 10 ml/l der Satzung, arbeitet das Becken. Liegen Sie darüber, ist das Becken zu klein, zu voll oder die Pumpe zu stark. Viele Kolonnen merken erst bei dieser Probe, dass der Schlamm im Container längst bis zur halben Höhe steht und geräumt werden muss.

Wie läuft die Baustellenentwässerung von der Planung bis zum Rückbau ab?

Die Baustellenentwässerung folgt einem Ablauf in sechs Phasen: Wasser erfassen, Einleitwege klären, Genehmigungen beantragen, Anlage aufbauen, Betrieb überwachen und sauber zurückbauen. Die Anträge stellen Sie mit der Arbeitsvorbereitung, nicht erst, wenn der Bagger schon in der Grube steht.

Wir nennen das hier den 6-Phasen-Entwässerungsplan. Er passt auf eine Seite und gehört in die Baustelleneinrichtungsplanung, genauso wie Kran, Lagerflächen und Zufahrt.

Phase 1: Wasser erfassen (8 bis 12 Wochen vor Aushub)

Sie lesen im Bodengutachten Grundwasserstand, Durchlässigkeit und erwarteten Zufluss nach. Fehlen Angaben zur Wasserhaltung, fordern Sie sie beim Gutachter an. Sie listen alle Stellen, an denen Betonwasser oder Schmutzwasser entsteht, und schätzen die Mengen ab.

Phase 2: Einleitwege klären (8 bis 10 Wochen vorher)

Sie holen beim Netzbetreiber den Kanalplan und die Entwässerungssatzung mit Anlage. Sie klären, ob Misch- oder Trennsystem anliegt, welche Mengen erlaubt sind und ob für Grundwasser Gebühren anfallen.

Phase 3: Genehmigungen beantragen (6 bis 8 Wochen vorher)

Sie beantragen die wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasserabsenkung und Gewässereinleitung bei der Unteren Wasserbehörde und die Einleitgenehmigung beim Netzbetreiber. Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark zwischen Behörden. Fragen Sie vorab nach, wie lange es dort aktuell dauert, und rechnen Sie mit Wochen, nicht Tagen.

Phase 4: Anlage aufbauen (1 Woche vorher)

Pumpensumpf, Absetzbecken, ggf. Neutralisation, Wasserzähler und Probenahmestelle am Auslauf stehen, bevor die erste Schaufel Boden bewegt wird. Der Lageplan der Entwässerung hängt im Bauleitercontainer und ist Teil der Baustellenordnung, damit Nachunternehmer wissen, wo sie waschen dürfen.

Phase 5: Betrieb überwachen (laufend)

Täglich ein Blick auf Auslauf und Pumpe, wöchentlich Imhoff-Probe und pH-Messung, Zählerstand notieren, Schlammhöhe im Becken prüfen. Nach jedem Starkregen zusätzlich kontrollieren. Diesel für Pumpen lagern Sie in einer Wanne oder einem doppelwandigen Behälter nach den Vorgaben der AwSV, nicht offen neben dem Pumpensumpf.

Phase 6: Rückbau und Abschluss (nach Ende der Wasserhaltung)

Sie melden das Ende der Wasserhaltung der Behörde, wenn der Bescheid das verlangt. Den Schlamm aus dem Absetzbecken entsorgen Sie als Abfall nach Beprobung. Die Zählerstände und Messprotokolle gehen in die Bauakte.

Checkliste für den Bauleitercontainer:

  • Wasserrechtliche Erlaubnis und Einleitgenehmigung als Kopie vorhanden
  • Lageplan mit Pumpensumpf, Becken, Einleitstelle und Waschplatz ausgehängt
  • pH-Messgerät oder Teststreifen, Imhoff-Trichter, Messprotokoll
  • Ersatzpumpe oder Bereitschaftsnummer des Vermieters
  • Ölbindemittel und Kanalabdeckung für den Notfall
  • Telefonnummern von Unterer Wasserbehörde und Netzbetreiber

Die Gefahren rund um Wasserhaltung, also Ertrinken in gefluteten Gruben, Stromschlag an Pumpen und abrutschende Böschungen, gehören in die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle. Baugruben und Gräben selbst regelt DIN 4124, die Wasserhaltung als Bauleistung beschreibt die ATV DIN 18305 in der VOB/C.

Was muss vor der Abnahme mit Kanal und Grundleitungen passieren?

Vor der Abnahme spülen Sie Grundleitungen und Anschlusskanal und lassen sie mit der Kamera befahren. Während der Bauzeit gelangen Zementschlamm, Sand und Mörtelreste in die neuen Leitungen. Die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und die TV-Inspektion belegen den Zustand.

Zementschlamm ist im Kanal tückisch. Er setzt sich an Sohle und Muffen ab und härtet aus. Was bei der Abnahme als leichte Ablagerung durchgeht, wird nach einem Jahr zur Verengung. Spätestens dann streiten Bauherr, Rohbauer und Ausbaugewerke darüber, wer den Schlamm eingetragen hat.

Deshalb lohnt sich ein einfacher Ablauf. Sie verschließen offene Rohrenden während der Bauzeit mit Deckeln. Sie lassen nach Abschluss der Rohbauarbeiten die Leitungen mit Hochdruck spülen. Danach folgt die TV-Inspektion, das Video und der Bericht gehen in die Abnahmeunterlagen. Bei Druckleitungen von Hebeanlagen gibt es Spülverfahren, die mit Wasser und Druckluft im laufenden Betrieb arbeiten, das bekannteste ist das Comprex-Verfahren.

Spülung und Kamerabefahrung übernehmen Kanalreinigungsfirmen vor Ort. Für Baustellen im Raum Wien deckt zum Beispiel abflussreinigungwien.at Hochdruckspülung, TV-Inspektion und Notdienst ab. Fragen Sie in jedem Fall nach einem Bericht mit Haltungsnummern und Fotos, sonst ist die Befahrung als Nachweis wenig wert.

Meine Einschätzung

Die meisten Ärger-Fälle bei der Baustellenentwässerung entstehen nicht durch Schadstoffe, sondern durch Feinteile und Zeitdruck. Wer die Genehmigung zu spät beantragt, pumpt irgendwann trotzdem, weil die Grube voll steht. Mein Rat: Planen Sie die Entwässerung mit derselben Ernsthaftigkeit wie den Kranstandort und rechnen Sie das Absetzbecken nach der Pumpe, nicht nach dem Durchschnitt. Eine teure Neutralisationsanlage lohnt sich dagegen nicht für jede Baustelle. Bei einem Einfamilienhaus mit Fertigbeton und Waschen im Werk reicht oft eine kleine Absetzmulde und konsequentes Verbot, auf der Baustelle Mischer auszuwaschen. Ab einem eigenen Waschplatz, Sichtbeton oder Betonsägearbeiten in größerem Umfang sieht das anders aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundwasser ableiten ist nach § 9 WHG erlaubnispflichtig, die Baugenehmigung deckt das nicht ab.
  • Typische Kanal-Grenzwerte: pH 6,5 bis 10, maximal 35 °C, 10 ml/l absetzbare Stoffe nach 0,5 h.
  • Absetzbecken nach Pumpenleistung bemessen: rund 3,5 m³ pro 100 l/min vor dem Kanal, 5 m³ vor einem Gewässer.
  • Betonwasser hat pH 11 bis 13 und wird nach dem Absetzen mit CO₂ neutralisiert.
  • Der 6-Phasen-Entwässerungsplan startet 8 bis 12 Wochen vor dem Aushub.
  • Vor der Abnahme Leitungen spülen, mit Kamera befahren und dicht prüfen.

Häufige Fragen zur Baustellenentwässerung

Darf ich Regenwasser aus der Baugrube einfach in den Gully pumpen?

Nein. Der Straßenablauf gehört zum Kanalnetz des Netzbetreibers, und Baugrubenwasser ist rechtlich Abwasser. Sie brauchen dessen Zustimmung und eine Vorklärung. Ohne Absetzbecken landet der Schlamm im Kanal, die Reinigung stellt der Betreiber dann in Rechnung.

Wer ist für die Baustellenentwässerung verantwortlich?

Verantwortlich ist zunächst der Bauherr als Antragsteller. Im Bauvertrag wird die Wasserhaltung meist dem Rohbauer oder einem Spezialunternehmen übertragen, nach VOB/C in der ATV DIN 18305. Der Bauleiter überwacht vor Ort, dass Bescheid und Satzung eingehalten werden.

Was kostet eine Baustellenentwässerung?

Die Kosten hängen von Wassermenge, Dauer, Bodenart und Einleitweg ab. Posten sind Pumpen, Absetzcontainer, ggf. Neutralisation, Strom, Gebühren für die Einleitung und die Schlammentsorgung. Feste Preise lassen sich nicht nennen, Mieten und Gebühren schwanken je nach Region und Anbieter stark.

Wie lange darf ich ohne Genehmigung Wasser abpumpen?

Eine allgemeine Bagatellgrenze für Baustellen gibt es im WHG nicht. Einige Länder und Behörden lassen kurzzeitige Wasserhaltungen vereinfacht zu, andere nicht. Fragen Sie bei der Unteren Wasserbehörde nach, bevor die Pumpe läuft, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Muss ich den Schlamm aus dem Absetzbecken gesondert entsorgen?

Ja. Der Schlamm ist Abfall. Je nach Herkunft und Analyse geht er als Boden, Bauschutt oder belasteter Abfall in die Entsorgung. Bei Betonschlamm und bei Altlastenverdacht verlangt der Entsorger meist eine Deklarationsanalyse.

Quellen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG), §§ 8, 9, 54, 57, 58, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 08.10.2026
  • Stadt Ahlen, Anlage 1 zur Entwässerungssatzung, Grenzwerte für Einleitungen, gültig ab 01.01.2022
  • DWA-Merkblatt M 115-2 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers, Teil 2: Anforderungen“, Februar 2013
  • Kanton Aargau, Abteilung für Umwelt, Merkblatt Baustellenabwasser, Stand 02.10.2023
  • Norm SIA 431:2022 „Entwässerung von Baustellen“, Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
  • Schweizer Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28.10.1998
  • Österreich: Wasserrechtsgesetz 1959, § 32b, und Indirekteinleiterverordnung, BGBl. II Nr. 222/1998
  • ÖWAV-Umweltmerkblatt „Wasserwirtschaft und Gewässerschutz auf Baustellen“, überarbeitete Auflage 2026
  • Deutscher Wetterdienst, KOSTRA-DWD-2020, Starkniederschlagshöhen und -spenden
  • ATV DIN 18305 „Wasserhaltungsarbeiten“ (VOB Teil C), DIN 4124 „Baugruben und Gräben“, DIN EN 1610 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“

Stand: 8. Oktober 2026