Baustellenlogistik: So planen Sie Lagerfläche, Zufahrt und Anlieferung

Baustellenlogistik heißt: Sie planen, wann welches Material auf welchem Weg ankommt, wo es liegt und wie der Abfall wieder rausgeht. Wer Anlieferfenster, Lagerflächen, Fahrwege und Entsorgung vor Baubeginn festlegt, verhindert wartende Kolonnen, blockierte Zufahrten und Ärger mit dem Ordnungsamt.

Kurz zusammengefasst

Baustellenlogistik umfasst Versorgung, Lagerung, Transport auf dem Baufeld und Entsorgung. Die harten Eckdaten stehen in Vorschriften: Ein Lkw darf nach StVZO 2,55 m breit sein, ein Fahrweg mit Fußgängern braucht nach ASR A1.8 zusätzlich 1,50 m Randzuschlag. Ein mobiles Halteverbot muss laut Bundesverwaltungsgericht drei volle Tage vor dem Termin stehen. Bauabfälle trennen Sie nach Gewerbeabfallverordnung in zehn Fraktionen, sobald mehr als 10 m³ anfallen. Die Lagerfläche rechnen Sie aus der Palettenzahl hoch, nicht aus dem Bauchgefühl.

Was gehört zur Baustellenlogistik und wer ist dafür zuständig?

Baustellenlogistik umfasst vier Ströme: die Versorgung mit Material, die Lagerung auf dem Baufeld, den Transport innerhalb der Baustelle und die Entsorgung. Verantwortlich ist der Bauherr oder der beauftragte Generalunternehmer. Vor Ort steuern Bauleiter und Polier die Abläufe jeden Tag.

Die Versorgung beginnt beim Lieferanten und endet am Abladeplatz. Dazu gehören Bestellung, Lieferavis, Zufahrt und Annahme. Die Lagerung regelt, wo Mauersteine, Dämmplatten, Bewehrung oder Sackware bis zum Einbau liegen und wie sie gegen Nässe und Diebstahl geschützt sind. Der Transport auf der Baustelle bringt das Material vom Lager an den Einbauort, also per Kran, Teleskopstapler, Bauaufzug oder Hubwagen. Die Entsorgung holt Verschnitt, Verpackung und Abbruch wieder raus, getrennt nach Fraktionen.

Alle vier Ströme laufen über dieselben Engstellen: das Tor, die Zufahrt und den Kran. Genau deshalb gehört die Logistik in den Baustelleneinrichtungsplan und nicht in eine Randnotiz des Terminplans. Im BE-Plan legen Sie Abladezonen, Lagerflächen, Containerstellplätze und Fahrwege fest, und zwar für jede Bauphase neu. Der Rohbau braucht andere Flächen als der Ausbau.

Wer konkret den Hut aufhat, hängt von der Größe ab. Beim Einfamilienhaus macht das der Polier nebenbei. Auf einem Wohnblock mit acht Gewerken gleichzeitig braucht es eine Person, die den Lieferkalender führt und Termine vergibt. Der häufigste Fehler auf mittleren Baustellen: Jedes Gewerk bestellt selbst beim eigenen Händler, und keiner weiß, dass am Dienstag um sieben drei Lkw gleichzeitig vor dem Tor stehen. Schreiben Sie deshalb in die Baustellenordnung, dass jede Anlieferung beim Polier angemeldet werden muss. Ohne diese Regel bleibt jeder Logistikplan Papier.

Wie viel Lagerfläche brauche ich für Paletten auf der Baustelle?

Die Lagerfläche ergibt sich aus der Zahl der Paletten, die gleichzeitig auf der Baustelle stehen, mal 0,96 m² Grundfläche pro Europalette. Dazu kommt ein Zuschlag für Gänge und Rangierfläche. Für 42 Palettenstellplätze planen Sie deshalb eher 70 als 40 m².

Die Europalette ist die Rechengröße, mit der Sie arbeiten. Laut Produktdatenblatt der EPAL (abgerufen im Oktober 2026) misst sie 1.200 × 800 × 144 mm, wiegt rund 25 kg und trägt 1.500 kg. Daraus folgen 0,96 m² Grundfläche pro Stellplatz. Fast alles, was im Rohbau und Ausbau ankommt, steht auf diesem Maß: Mauersteine, Dämmplatten, Trockenbauplatten, Fliesen, Sackware.

Das folgende Praxisbeispiel rechnet die Fläche für einen Bauabschnitt durch. Die Mengen sind Annahmen für ein Geschoss eines kleineren Mehrfamilienhauses, keine Normwerte. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen aus dem Bestellplan ein.

Schritt Annahme Rechnung Ergebnis
1. Mauersteine 30 Paletten gleichzeitig auf Lager, einlagig, weil schwer 30 × 1 Stellplatz 30 Stellplätze
2. Dämmplatten 12 Paletten, leicht, zweilagig gestapelt 12 ÷ 2 6 Stellplätze
3. Mörtel und Sackware 6 Paletten, einlagig, abgedeckt 6 × 1 6 Stellplätze
4. Nettofläche 42 Stellplätze à 0,96 m² 42 × 0,96 m² rund 40 m²
5. Gänge und Rangierfläche Erfahrungswert 60 bis 100 % Zuschlag, je nach Stapler und Zugriff 40 m² × 1,6 bis 2,0 rund 65 bis 80 m²
6. Abladezone Sattelzug bis 16,50 m Länge nach StVZO, seitliches Abladen per Stapler Zuglänge plus Arbeitsraum an der Längsseite freier Streifen, nicht Teil des Lagers

Der Zuschlag in Schritt 5 ist der Punkt, an dem die meisten Pläne scheitern. Auf dem Papier passen 40 Paletten in ein Rechteck von 5 × 8 m. In der Praxis kommt der Teleskopstapler dann nur an die vordere Reihe, und für die hinteren Paletten wird umgesetzt. Planen Sie Lagerblöcke höchstens so tief, wie das Gerät von einer Seite greifen kann, und lassen Sie eine Fahrgasse dazwischen.

Drei Fehler sehen Sie auf Baustellen immer wieder. Erstens liegt das Lager auf einer Fläche, die zwei Wochen später zur Baugrube, zum Gerüststandplatz oder zur Kranaufstellfläche wird. Dann wird alles umgesetzt, mit Kran und Mann. Zweitens stehen Paletten auf unbefestigtem Boden. Nach dem ersten Regen kippen sie, und die Steine an der Unterkante sind Bruch. Ein Schotterbett oder Bohlen kosten weniger als eine kaputte Lage. Drittens wird witterungsempfindliches Material wie Gipskarton, Dämmung mit offener Folie oder Elektromaterial im Freien zwischengelagert. Dafür gibt es Magazincontainer oder Zelte. Wann ein Lagerzelt auf der Baustelle eine Baugenehmigung braucht und was beim Baucontainer mieten zu beachten ist, steht in den verlinkten Beiträgen.

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Rechnen Sie die Lagerfläche nicht für das gesamte Material des Bauabschnitts, sondern für den höchsten Bestand, der gleichzeitig auf der Baustelle steht. Den Wert bekommen Sie, wenn Sie Liefertermine und Verbrauch pro Woche gegeneinanderlegen. Eine einfache Tabelle mit Kalenderwochen in den Spalten und Materialgruppen in den Zeilen reicht. Wo die Summe der Stellplätze ihren Höchststand erreicht, liegt Ihr Flächenbedarf. Liegt der Wert über der verfügbaren Fläche, verschieben Sie Liefertermine, bevor Sie Fläche anmieten.

Wie breit müssen Zufahrt und Fahrwege auf der Baustelle sein?

Die Mindestbreite eines Fahrwegs auf der Baustelle ist nach ASR A1.8 die Fahrzeugbreite plus Randzuschlag. Unter 20 km/h sind das 2 × 0,50 m bei reinem Fahrzeugverkehr und 2 × 0,75 m, wenn Fußgänger mitlaufen. Ein 2,55 m breiter Lkw braucht so mindestens 4,05 m.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert 2024) rechnet die Breite aus drei Teilen: der größten Breite von Fahrzeug oder Ladegut, dem Randzuschlag auf beiden Seiten und dem Begegnungszuschlag von 0,40 m, wenn sich zwei Fahrzeuge begegnen. Bei schneller Fahrt als 20 km/h gelten größere Zuschläge. Bei wenig Verkehr, etwa zehn Begegnungen pro Stunde, darf die Summe aus doppeltem Rand- und einfachem Begegnungszuschlag auf 1,10 m sinken. Bei einspuriger Verkehrsführung bleibt der doppelte Randzuschlag aber voll stehen.

Die Fahrzeugmaße liefert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Nach § 32 StVZO gilt für normale Lkw eine Breite von höchstens 2,55 m und eine Höhe von 4,00 m. Ein Sattelkraftfahrzeug darf 16,50 m lang sein, ein Lastzug 18,75 m. Mit diesen Werten rechnen Sie, solange Sie nicht wissen, welches Fahrzeug der Lieferant schickt.

Situation Rechnung nach ASR A1.8 Mindestbreite
Lkw allein, kein Fußgängerverkehr 2,55 m + 2 × 0,50 m 3,55 m
Lkw allein, Fußgänger auf demselben Weg 2,55 m + 2 × 0,75 m 4,05 m
Zwei Lkw begegnen sich, Fußgänger auf demselben Weg 2 × 2,55 m + 2 × 0,75 m + 0,40 m 7,00 m
Zwei Lkw begegnen sich, kaum Verkehr (ca. 10 Begegnungen/h) 2 × 2,55 m + 1,10 m 6,20 m

Kurven und Einfahrten sind die nächste Engstelle. Die ASR verlangt, dass die Breite dort nach den Wenderadien der Fahrzeuge einschließlich Ladung bemessen wird, und verweist auf die Herstellerangaben. Ein Sattelzug schleppt in der Kurve deutlich nach innen. Fragen Sie im Zweifel die Spedition nach der Schleppkurve oder lassen Sie die Einfahrt einmal mit dem echten Fahrzeug abfahren, bevor der erste volle Zug kommt.

An Baugruben gilt ein zweites Maß. Die ASR A1.8 verweist für Verkehrswege an Böschungs- und Verbaukanten auf DIN 4124 „Baugruben und Gräben“. Danach halten Fahrzeuge bis 12 t Gesamtgewicht mindestens 1,00 m Abstand zur Kante, schwerere bis 40 t mindestens 2,00 m. Ein voll beladener Betonmischer oder Sattelzug gehört also nie an die Grubenkante, auch nicht „nur kurz zum Abladen“.

Wenn Ihre Zufahrt schmaler ist als die Werte aus der Tabelle, haben Sie drei Wege. Sie führen den Verkehr einspurig mit Einweiser und trennen Fußgänger baulich ab. Sie bestellen kleinere Fahrzeuge, etwa Solo-Lkw mit Ladekran statt Sattelzug. Oder Sie laden außerhalb der Baustelle ab, was im öffentlichen Raum eine Genehmigung braucht. Welche Variante passt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, nicht die Bequemlichkeit des Fahrers.

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Fragen Sie bei jeder Bestellung, mit welchem Fahrzeug und welcher Abladetechnik geliefert wird. Ein Sattel mit Mitnahmestapler braucht festen, ebenen Boden und Platz an der Längsseite. Ein Lkw mit Ladekran braucht Platz für die Abstützung und darf nicht unter Freileitungen stehen. Ein Fahrzeug ohne Abladetechnik braucht Ihren Kran oder Ihren Stapler genau zur Lieferzeit. Wer das erst sieht, wenn der Lkw am Tor steht, hat schon verloren.

Welche Fristen gelten, wenn ich im öffentlichen Straßenraum anliefere?

Wer im öffentlichen Straßenraum anliefert oder lagert, braucht eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 6 StVO und meist eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Mobile Halteverbotsschilder müssen laut Bundesverwaltungsgericht drei volle Tage vor dem Liefertermin stehen.

Innerstädtische Baustellen haben selten eine eigene Abladefläche. Dann steht der Lkw auf der Fahrbahn, der Kran schwenkt über den Gehweg, und Paletten liegen kurz am Straßenrand. Für all das gilt Straßenverkehrsrecht. Nach § 45 Absatz 6 StVO müssen Bauunternehmer vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Verkehr auswirken, eine Anordnung der zuständigen Behörde einholen und dazu einen Verkehrszeichenplan vorlegen. Die Nutzung von Gehweg oder Parkstreifen über den Gemeingebrauch hinaus ist zusätzlich eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht des Landes. Zuständig ist meist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt.

Die Abfolge unten nennen wir den Fristenplan Anlieferung. Er sortiert die Termine rückwärts vom Liefertag aus. Die Bearbeitungszeiten der Behörden legt jede Kommune selbst fest. Fragen Sie beim ersten Kontakt nach und planen Sie mit dem längsten genannten Wert.

  1. Mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle: Vorankündigung an die Arbeitsschutzbehörde, wenn die Baustelle die Schwellen der Baustellenverordnung erreicht. Nach § 2 BaustellV ist das der Fall bei mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder bei mehr als 500 Personentagen.
  2. Mehrere Wochen vor der ersten Anlieferung auf öffentlichem Grund: Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung mit Verkehrszeichenplan und, wo nötig, Sondernutzungserlaubnis stellen. Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt.
  3. Bei Großraum- oder Schwertransporten: Die Spedition braucht eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO. Klären Sie früh, ob Fertigteile, Kranteile oder Container die Maße aus § 32 StVZO überschreiten, denn dann bestimmt die Erlaubnis Route und Uhrzeit, nicht Ihr Terminplan.
  4. Spätestens am vierten Tag vor dem Termin: mobile Halteverbotsschilder aufstellen und das Aufstellen protokollieren, mit Fotos und Kennzeichen der bereits parkenden Fahrzeuge. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2018 (Az. 3 C 25.16) entschieden, dass Halter erst ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen die Abschleppkosten tragen müssen.
  5. Am Vortag: Lieferavis bestätigen lassen, Uhrzeit, Fahrzeug und Abladeort mit dem Polier abgleichen.
  6. Am Liefertag: Einweiser stellen, Gehweg sichern, Lieferung prüfen, Fläche nach dem Abladen sofort räumen.

Ein typischer Fehler: Die Schilder stehen, aber der Liefertermin verschiebt sich um zwei Tage. Dann gilt die Genehmigung womöglich nicht mehr für den neuen Zeitraum, und die Drei-Tage-Frist beginnt neu. Lassen Sie sich die Halteverbotszone deshalb mit einem Puffer von ein bis zwei Tagen genehmigen, wenn die Kommune das zulässt.

Wichtiger Hinweis

Die Regeln zu Sondernutzung, Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich nach Bundesland und Kommune. Verbindlich sind die Anordnung und die Erlaubnis Ihrer Behörde. Wer ohne Anordnung auf öffentlichem Grund ablädt, riskiert ein Bußgeld und die Stilllegung der Arbeiten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie plane ich Anlieferungen, damit keine Kolonne auf Material wartet?

Anlieferungen planen Sie über feste Zeitfenster pro Gewerk, ein verbindliches Lieferavis am Vortag und eine Person, die am Tor annimmt. Ein Lieferfenster darf nie im Kranfenster einer anderen Kolonne liegen, sonst wartet der Lkw und die Kolonne gleich mit.

Was eine Verspätung kostet, sehen Sie an einer einfachen Rechnung. Eine Kolonne mit sechs Leuten wartet zwei Stunden auf das Holz für den Dachstuhl. Bei einem Verrechnungssatz von je nach Region und Betrieb 45 bis 65 € pro Stunde sind das 540 bis 780 € für eine einzige verspätete Lieferung, ohne Leistung. Dazu kommt Standgeld für den Lkw, der nicht abgeladen werden kann, wenn die Spedition das berechnet. Die Höhe steht in deren Bedingungen und schwankt je nach Anbieter. Drei solcher Vorfälle im Monat fressen leicht den Gewinn eines kleinen Auftrags.

Der Kran ist meistens das eigentliche Nadelöhr. Teilen Sie den Tag in Kranfenster auf, zum Beispiel morgens für Anlieferungen, danach für den Einbau. Wer außerhalb seines Fensters liefert, wartet. Das klingt hart, spart aber Diskussionen, weil die Regel für alle gleich gilt.

Das Lieferavis ist das Werkzeug, das diese Fenster füllt. Diese Angaben verlangen Sie von jedem Lieferanten, spätestens am Vortag:

  • Material, Menge und Anzahl der Paletten
  • Fahrzeugtyp und Länge, also Sattel, Solo-Lkw oder Transporter
  • Abladetechnik: Ladekran, Mitnahmestapler oder Baustellenkran nötig
  • Zeitfenster mit Uhrzeit und Handynummer des Fahrers oder der Disposition
  • Abladeort laut BE-Plan und Ansprechpartner auf der Baustelle
  • Tauschpaletten ja oder nein, und wer sie zurücknimmt

Bei schwierigen Zufahrten, kleinen Mengen außerhalb der Händlertouren oder terminkritischen Teilen lohnt sich ein Palettenversand bis zur Baustelle über eine Spedition, mit der Sie Abholtermin, Lieferfenster und Fahrzeuggröße direkt absprechen. Im Stückgutnetz bekommen Sie oft nur einen Liefertag, aber keine Uhrzeit. Für die Baustelle ist die Uhrzeit das, was zählt.

Bei der Annahme prüfen Sie Menge und Zustand, bevor Sie unterschreiben. Das hat einen rechtlichen Grund. Nach § 438 HGB wird gegenüber dem Frachtführer vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt angekommen ist, wenn äußerlich erkennbare Schäden nicht spätestens bei Ablieferung angezeigt werden. Für verdeckte Schäden bleiben sieben Tage. Ein Vermerk „unter Vorbehalt“ ohne konkrete Angabe hilft wenig. Schreiben Sie auf den Lieferschein, was fehlt oder kaputt ist, und machen Sie ein Foto.

Tauschpaletten sind der letzte Punkt, den viele vergessen. Wer Europaletten im Tausch bekommt, muss tauschfähige zurückgeben. Liegen sie wochenlang im Dreck oder werden als Unterlage für den Schalungsbau zerschnitten, berechnet der Lieferant sie. Die Preise hängen vom Anbieter und vom Palettenmarkt ab. Sammeln Sie leere Paletten an einer festen Stelle und geben Sie sie bei der nächsten Lieferung mit.

Wie organisiere ich die Entsorgung von Bauabfällen auf der Baustelle?

Bauabfälle trennen Sie nach § 8 Gewerbeabfallverordnung in zehn Fraktionen, darunter Holz, Metalle, Dämmmaterial, Beton und Baustoffe auf Gipsbasis. Die Pflicht entfällt bei Baumaßnahmen mit höchstens 10 m³ Abfall insgesamt. Abweichungen wegen Platzmangel müssen Sie dokumentieren.

Die zehn Fraktionen nach § 8 Absatz 1 GewAbfV sind Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Logistisch heißt das: Für jede Fraktion, die in nennenswerter Menge anfällt, brauchen Sie einen Behälter, einen Stellplatz und eine Abholung. Im Rohbau dominieren Beton, Holz von der Schalung und Metall. Im Ausbau kommen Gips, Dämmung und Verpackungskunststoff dazu.

Die Verordnung lässt eine Ausnahme zu. Nach § 8 Absatz 2 entfällt die Trennung, soweit sie technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist sie ausdrücklich dann, wenn für die Behälter nicht genug Platz da ist. Das ist auf engen Innenstadtbaustellen oft der Fall. Absatz 3 verlangt aber, dass Sie entweder die Trennung oder die Gründe für die Abweichung dokumentieren, etwa mit Lageplänen, Fotos und Entsorgungsbelegen. Ohne Dokumentation hilft Ihnen die Ausnahme nicht.

Für die Planung heißt das: Containerstellplätze gehören in den BE-Plan, mit Anfahrt für das Absetz- oder Abrollfahrzeug. Ein Containerwechsel blockiert die Zufahrt genauso wie eine Lieferung. Legen Sie Wechsel deshalb in eigene Zeitfenster, am besten außerhalb der Hauptanlieferung. Und stellen Sie die Container so, dass die Kolonnen ihren Abfall auf kurzem Weg loswerden. Liegt der Holzcontainer am anderen Ende der Baustelle, landet das Schalholz im Bauschutt.

Wann lohnt sich ein externer Baulogistik-Dienstleister?

Ein externer Baulogistik-Dienstleister lohnt sich, wenn viele Gewerke gleichzeitig auf engem Baufeld arbeiten, die Anlieferung über öffentlichen Straßenraum läuft oder ein Vorlager außerhalb der Baustelle nötig ist. Beim Einfamilienhaus oder bei einem einzelnen Gewerk lohnt er sich meist nicht.

Baulogistiker übernehmen je nach Auftrag die Lieferkoordination, die Torkontrolle, den Materialtransport im Gebäude, die Entsorgung und die Bewachung. Bezahlt wird das über eine Umlage auf die Nachunternehmer oder direkt vom Bauherrn. Die Kosten hängen vom Leistungsumfang, der Laufzeit, der Region und dem Anbieter ab, feste Preise lassen sich seriös nicht nennen. Die folgende Entscheidungshilfe ordnet typische Situationen ein:

Wenn … dann … weil …
Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus mit freier Fläche auf dem Grundstück steuert der Polier die Logistik selbst mit Lieferkalender und BE-Plan wenige Lieferungen pro Tag, Fläche vorhanden, ein externer Dienstleister kostet mehr als er spart
Innenstadt ohne eigene Lagerfläche Just-in-time liefern, eventuell mit Vorlager oder Baulogistikzentrum am Stadtrand jede Palette, die nicht sofort verbaut wird, blockiert den Straßenraum
mehr als 20 Beschäftigte verschiedener Firmen gleichzeitig eine zentrale Stelle für Lieferanmeldung und Torkontrolle einrichten, intern oder extern ohne zentrale Vergabe stehen morgens mehrere Lkw gleichzeitig vor dem Tor
Sanierung in bewohntem Gebäude feste Lieferzeiten, kleine Fahrzeuge, kurze Lagerzeiten Bewohner, Treppenhaus und Aufzug sind Engstellen, die Sie nicht erweitern können
große Fertigteile wie Treppen, Decken oder Fassadenelemente direkt vom Lkw an den Kran in Einbaureihenfolge liefern lassen Zwischenlagern bedeutet doppeltes Heben und Bruchrisiko

Wann lohnt sich ein Dienstleister nicht? Wenn er nur das übernimmt, was ein eingearbeiteter Polier ohnehin erledigt, und dafür eine Umlage auf alle Gewerke fällig wird. Rechnen Sie die Umlage gegen die tatsächlichen Wartestunden der letzten vergleichbaren Baustelle. Wenn Sie diese Zahl nicht kennen, fangen Sie auf der nächsten Baustelle an, sie im Bautagebuch mitzuschreiben.

Meine Einschätzung

Die meisten Logistikprobleme auf Baustellen sind keine Frage von Software oder Dienstleistern. Sie entstehen, weil niemand den Lieferkalender führt und der BE-Plan nach dem Rohbau nicht mehr angefasst wird. Eine Person mit Entscheidungsrecht über das Tor und ein BE-Plan, der für jede Bauphase neu gezeichnet wird, lösen auf einem kleinen bis mittleren Projekt mehr als jede Plattform.

Meine klare Empfehlung: Rechnen Sie Lagerfläche und Fahrwegbreiten vor Baubeginn einmal sauber durch, mit den Zahlen aus ASR A1.8 und StVZO und Ihrem Bestellplan. Fordern Sie von jedem Lieferanten ein Lieferavis mit Fahrzeugtyp. Externe Baulogistik lohnt sich erst, wenn mehrere Firmen gleichzeitig um dieselbe Zufahrt konkurrieren oder Sie im öffentlichen Raum abladen müssen. Für das Einfamilienhaus ist sie rausgeworfenes Geld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lagerfläche = Palettenstellplätze im Höchstbestand × 0,96 m², plus 60 bis 100 % für Gänge und Rangieren.
  • Fahrweg mit Fußgängern nach ASR A1.8: Fahrzeugbreite + 1,50 m, für einen 2,55 m breiten Lkw also mindestens 4,05 m.
  • Fahrzeuge bis 12 t halten 1,00 m Abstand zur Grubenkante, bis 40 t 2,00 m (DIN 4124).
  • Mobiles Halteverbot drei volle Tage vorher aufstellen (BVerwG, 3 C 25.16).
  • Lieferschäden spätestens bei Ablieferung auf dem Lieferschein vermerken, verdeckte Schäden innerhalb von sieben Tagen (§ 438 HGB).
  • Bauabfälle ab mehr als 10 m³ in zehn Fraktionen trennen oder die Ausnahme dokumentieren (§ 8 GewAbfV).

Häufige Fragen zur Baustellenlogistik

Was ist der Unterschied zwischen Baulogistik und Baustellenlogistik?

Im Alltag werden beide Begriffe meist gleich verwendet. Baulogistik wird oft weiter gefasst und schließt Beschaffung, Vorlager und Transporte zur Baustelle ein. Baustellenlogistik meint dann vor allem die Abläufe auf dem Baufeld selbst, also Annahme, Lagerung, Transport zum Einbauort und Entsorgung.

Wer zahlt, wenn der Lkw auf der Baustelle warten muss?

Das regelt der Vertrag. Viele Speditionen berechnen nach einer freien Wartezeit Standgeld, und zwar an ihren Auftraggeber. Liegt die Ursache bei Ihnen, etwa weil der Kran belegt war, holt sich der Lieferant das Geld in der Regel bei Ihnen zurück. Prüfen Sie die Lieferbedingungen vor der Bestellung.

Darf ich Material kurz auf dem Gehweg abstellen?

Nur mit Erlaubnis. Das Abstellen von Material auf Gehweg oder Fahrbahn geht über den normalen Gemeingebrauch hinaus und braucht eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune, oft zusammen mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Auch kurzes Abstellen ohne Erlaubnis kann ein Bußgeld auslösen.

Was gehört in einen Logistikplan für die Baustelle?

Ein Logistikplan enthält den BE-Plan mit Zufahrt, Abladezonen, Lagerflächen und Containerstellplätzen für jede Bauphase, den Lieferkalender mit Zeitfenstern, die Kranbelegung, die Regeln für Anmeldung und Annahme sowie das Entsorgungskonzept. Für kleinere Baustellen reichen BE-Plan und ein gemeinsam gepflegter Lieferkalender.

Wie früh muss ich ein Halteverbot für die Anlieferung beantragen?

Die Antragsfrist legt jede Kommune selbst fest, viele verlangen den Antrag mehrere Werktage bis Wochen vorher. Unabhängig davon müssen die Schilder drei volle Tage vor dem Termin stehen, damit falsch parkende Fahrzeuge auf Kosten der Halter abgeschleppt werden können.

Quellen

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“, Ausgabe März 2022 (GMBl 2022, S. 214), zuletzt geändert GMBl 2024, S. 412, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua.de), abgerufen am 12.10.2026
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 29 Absatz 3 und § 45 Absatz 6, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16, Vorlaufzeit mobiler Halteverbotsschilder
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV), § 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), § 8 Getrennte Sammlung von Bau- und Abbruchabfällen, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • Handelsgesetzbuch (HGB), § 438 Schadensanzeige, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • EPAL European Pallet Association e.V., Produktdatenblatt EPAL Europalette, epal-pallets.org, abgerufen am 12.10.2026
  • DIN 4124:2012-01 „Baugruben und Gräben“, Abstände von Fahrzeugen zur Böschungs- und Verbaukante

Stand: 12. Oktober 2026