Auf der Baustelle tragen Sie einen Industrieschutzhelm nach EN 397, sobald die Gefährdungsbeurteilung Kopfverletzungen durch herabfallende Teile, Anstoßen oder bewegte Lasten nicht ausschließt. Im Rohbau ist das fast immer so. Ohne andere Herstellerangabe tauschen Sie Thermoplast-Helme nach 4 und Duroplast-Helme nach 8 Jahren.
Eine feste Helmpflicht per Gesetz gibt es nicht. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, und auf fast jeder Baustelle kommt dabei ein Helm heraus. Standard ist der Industrieschutzhelm nach EN 397, seit Juli 2025 in zwei Typen: T1 entspricht dem alten Schutzniveau, T2 hält am Scheitel die doppelte Aufprallenergie aus und schützt auch seitlich. Die DGUV Regel 112-193 empfiehlt 4 Jahre Gebrauchsdauer für Thermoplast und 8 Jahre für Duroplast, sofern der Hersteller nichts anderes angibt. Nach einem harten Schlag fliegt der Helm sofort raus, auch ohne sichtbaren Riss. Die Helmfarbe regelt keine Norm. Den Helm zahlt der Arbeitgeber.
Auf der Baustelle sieht das Helmproblem selten wie im Lehrbuch aus. Der Helm liegt seit drei Sommern auf der Hutablage im Transporter, ist von der Sonne ausgebleicht und trägt fünf Aufkleber von Subunternehmern. Der Kollege setzt ihn morgens auf, weil die Bauleitung kontrolliert, und schiebt ihn mittags in den Nacken, weil er drückt. Formal trägt er einen Helm. Geschützt ist er kaum noch. Die Regeln, um das zu ändern, passen auf zwei Seiten. Hier sind sie, sortiert nach den Fragen, die auf der Baustelle wirklich gestellt werden.
Wann gilt auf der Baustelle Helmpflicht?
Helmpflicht auf der Baustelle entsteht durch die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Ergibt sie, dass Kopfverletzungen durch herabfallende, umfallende oder pendelnde Gegenstände oder durch Anstoßen möglich sind, muss der Arbeitgeber Helme stellen und die Beschäftigten müssen sie tragen.
Ein einzelnes Gesetz mit dem Satz „Auf Baustellen ist ein Helm zu tragen“ suchen Sie vergeblich. Die Pflicht setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt in § 5 die Gefährdungsbeurteilung und in § 6 ihre Dokumentation. Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber in § 2, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, und in § 3, die Leute im Umgang damit zu unterweisen. Die DGUV Vorschrift 1 schließlich verlangt in § 30, dass Versicherte die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß benutzen. Wer den Helm im Container liegen lässt, verstößt also selbst gegen eine Unfallverhütungsvorschrift.
Welche Gefährdungen dabei zählen, listet die DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ (Ausgabe Mai 2025) in Abschnitt 7 auf. Für den Bau sind das vor allem Werkzeug, Material und Reststücke, die von Gerüsten und hoch gelegenen Arbeitsplätzen fallen, die Löffel von Baggern, Fahrzeuge und Erdbaumaschinen sowie Lasten am Kran und ihre Anschlagmittel. Im Rohbau mit Kran, Gerüst und mehreren Gewerken übereinander fällt die Gefährdungsbeurteilung deshalb fast immer gleich aus.
Viele Bauunternehmen schreiben den Helm deshalb pauschal für das gesamte Baufeld vor, oft ab dem Bauzaun. Das ist sauber, weil es die Diskussion um einzelne Bereiche beendet. Halten Sie die Regel fest, und zwar in der Baustellenordnung und in der Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle. Steht sie nur auf dem Schild am Tor, hilft Ihnen das nach einem Unfall wenig.
Ausnahmen gibt es trotzdem. Im fertigen Innenausbau ohne Arbeiten über Kopf, etwa beim Malern eines abgeschlossenen Geschosses, kann die Beurteilung auch ohne Helm enden. Das muss dann aber dokumentiert sein und nicht nur so gehandhabt werden.
Die Helmpflicht hängt an der konkreten Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs und Ihrer Baustelle. Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern stimmt der SiGeKo die Maßnahmen ab, verantwortlich für die eigenen Leute bleibt jeder Arbeitgeber selbst. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit um Zuständigkeit oder Haftung nach einem Unfall fragen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Welcher Schutzhelm ist für welche Arbeit der richtige?
Für die meisten Bauarbeiten reicht ein Industrieschutzhelm nach EN 397. Wer unter Gerüsten mit großer Fallhöhe, an Absturzkanten oder in Seilsicherung arbeitet, braucht mehr: einen Helm vom Typ 2, einen Hochleistungshelm nach EN 14052 oder einen Helm in Bergsteigerform mit festem Kinnriemen.
Die DGUV Regel 112-193 unterscheidet in Abschnitt 4 sechs Arten von Kopfschutz. Für die Baustelle relevant sind fünf davon. Die Anstoßkappe nach EN 812 taucht trotzdem auf, weil sie in Lagerhallen und im Innenausbau gern als bequemer Ersatz genutzt wird. Sie schützt nur gegen Anstoßen an feste Teile und laut DGUV ausdrücklich nicht gegen herabfallende Gegenstände oder pendelnde Lasten. Unter einem Gerüst hat sie nichts zu suchen.
Die folgende Entscheidungsmatrix ordnet typische Bausituationen dem passenden Helm zu. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung, gibt Ihnen aber den Ausgangspunkt.
| Situation auf der Baustelle | Passender Kopfschutz | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Allgemeiner Hoch- und Tiefbau, Arbeiten am Boden, Fallhöhen bis etwa 5 m | Industrieschutzhelm EN 397 (alt 2013 oder neu Typ 1) | Nackenschutz gegen UV, bei Kälte Zusatzkennzeichnung −20 °C oder −30 °C |
| Unter Gerüsten und Kranen mit größerer Fallhöhe, mehrere Gewerke übereinander | EN 397 Typ 2 oder Hochleistungshelm EN 14052 | Prüfenergie am Scheitel rund 98 J bzw. 100 J statt 49 J |
| Gerüstbau, Arbeiten an Absturzkanten, mit Auffanggurt oder Seilzugang | Helm in Bergsteigerform mit 4-Punkt-Kinnriemen, EN 397 Typ 2 oder zusätzlich EN 12492 | Kinnriemen muss beim Sturz halten, Bergsteigerhelme mindestens 500 N |
| Elektroarbeiten an oder nahe unter Spannung stehenden Teilen | Elektrisch isolierender Helm EN 50365, Klasse 0 bis 1.000 V AC | Feld für Datum der ersten Benutzung ausfüllen, höchstens 5 Jahre ab Erstgebrauch |
| Schweißen, Brennschneiden, Arbeiten mit Metallspritzern | EN 397 mit Zusatzkennzeichnung MM, ggf. +150 °C | Schweißschild nur als vom Hersteller freigegebene Kombination |
| Lager, Technikzentralen, Innenausbau ohne Arbeiten über Kopf | Anstoßkappe EN 812 nur, wenn nichts von oben kommen kann | Kein Ersatz für den Helm, sobald über Ihnen gearbeitet wird |
Was die neue EN 397 mit Typ 1 und Typ 2 ändert
Im Juli 2025 ist die überarbeitete DIN EN 397:2025-07 erschienen. Sie ersetzt das eine Schutzniveau von 2013 durch zwei Typen. Ein Typ-1-Helm (Kennzeichnung T1) bietet laut DGUV ein vergleichbares Schutzniveau wie der bisherige Helm und wird am Scheitel mit rund 49 Joule geprüft. Ein Typ-2-Helm (T2) muss am Scheitel etwa 98 Joule aufnehmen und wird zusätzlich außerhalb des Scheitels geprüft, also seitlich, vorne und hinten. Für T2 ist ein Kinnriemen Pflicht.
Ihre vorhandenen Helme nach EN 397:2013 dürfen Sie weiter tragen, bis ihre Gebrauchsdauer abgelaufen ist. Neu beschafft wird nach und nach nach der neuen Fassung. Die BG BAU erkennt in ihren Förderanforderungen (Stand 21.09.2026) Helme nach beiden Fassungen an.
Was die Zahlen auf der Baustelle bedeuten, hat Christian Wagner im DGUV forum 12/2025 am Beispiel einer Gerüstkupplung durchgerechnet. Eine Stahlkupplung von 1 kg überschreitet die Prüfenergie eines alten oder eines Typ-1-Helms schon bei rund 5 m Fallhöhe. Bei Typ 2 und beim Hochleistungshelm liegt die Grenze bei rund 10 m. Ein Gerüst an einem viergeschossigen Haus ist höher. Und Verletzungen schließt der Autor schon bei diesen Werten nicht aus.
Die Kupplungsrechnung verschiebt die Prioritäten. Der bessere Helm ist die letzte Verteidigungslinie, die erste ist das, was gar nicht erst herunterfällt: Bordbretter am Gerüst, Schutznetze, abgesperrte Bereiche unter dem Kran, Werkzeug mit Fangleine. Wer unter einem 15-m-Gerüst einen abgesperrten Gehweg sauber hält, schützt besser als jeder Helm. Bei der nächsten Neubeschaffung lohnt sich Typ 2 trotzdem für alle, die regelmäßig unter Gerüsten oder in Kranbereichen arbeiten. Der Aufpreis ist im Verhältnis zur Gebrauchsdauer von mehreren Jahren klein.
Wie lange darf man einen Schutzhelm tragen?
Ein Schutzhelm darf so lange getragen werden, wie der Hersteller in seiner Anleitung angibt. Fehlt diese Angabe, empfiehlt die DGUV Regel 112-193 vier Jahre Gebrauchsdauer für Helmschalen aus Thermoplast und acht Jahre für Duroplast. Nach einem starken Schlag ist sofort Schluss.
Thermoplaste wie Polyethylen (PE), ABS oder Polycarbonat (PC) altern unter UV-Licht, Hitze und Witterung schneller als Duroplaste wie glasfaserverstärkte Kunststoffe. Das steht in Abschnitt 9.3 der DGUV Regel und deckt sich mit der älteren DGUV-Fachinformation „Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen“. Dort heißt es auch, dass die Angaben normale Bedingungen ohne besondere Belastung voraussetzen. Ein Helm, der jeden Sommer auf dem Dach eines Flachdachs oder hinter der Windschutzscheibe liegt, ist früher am Ende.
Den Werkstoff finden Sie innen in der Schale als Kürzel nach DIN EN ISO 472, etwa HDPE, ABS oder PC. Daneben ist das Herstellungsdatum eingeprägt. Laut DGUV-FAQ zum Kopfschutz stehen dort das Herstellungsjahr und das Quartal oder der Monat. Die meisten Hersteller nutzen dafür eine kleine Datumsuhr: In der Mitte stehen die letzten Ziffern des Jahres, der Pfeil zeigt auf den Monat oder das Quartal am Rand.
Ab wann die vier oder acht Jahre laufen, sagt die DGUV Regel nicht. Steht in der Herstelleranleitung nichts anderes, rechnen Sie ab dem eingeprägten Herstellungsdatum. Das ist die vorsichtige Lesart, weil der Helm auch im Lager altert, wenn auch langsamer. Manche Hersteller trennen Lagerzeit und Gebrauchsdauer und geben dafür eigene Werte an. Dann gilt deren Rechnung.
Rechenbeispiel: der Tauschplan für eine Kolonne
Nehmen wir eine Maurerkolonne mit vier Helmen, die beim Jahreswechsel-Check im Container geprüft werden. Keiner der Hersteller nennt eine abweichende Gebrauchsdauer, also gelten die DGUV-Werte. So sieht die Rechnung aus, Stichtag Oktober 2026:
| Helm | Prägung innen | Werkstoff | Tausch spätestens | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Polier | Uhr „22“, Pfeil auf 3 | HDPE (Thermoplast) | März 2026 | Sofort tauschen, 7 Monate drüber |
| Maurer 1 | Uhr „23“, Pfeil auf 11 | ABS (Thermoplast) | November 2027 | Weiter nutzen, Knacktest bestanden |
| Maurer 2 | Uhr „24“, Pfeil auf 2 | HDPE (Thermoplast) | Februar 2028 | Tauschen, im August vom Gerüstbelag gefallen |
| Kranführer | Uhr „19“, Pfeil auf 6 | Glasfaserverstärkt (Duroplast) | Juni 2027 | Weiter nutzen, Knacktest hier nicht aussagekräftig |
Zwei Dinge zeigt die Tabelle. Erstens fällt der Helm mit dem ältesten Datum nicht automatisch zuerst raus, der Werkstoff entscheidet mit. Zweitens ist das Datum nur die halbe Prüfung. Der Helm von Maurer 2 ist erst zweieinhalb Jahre alt und muss trotzdem weg, weil er aus mehreren Metern auf Beton gefallen ist. Die DGUV Regel sagt in Abschnitt 9.2 klar: Ein Helm, der einem starken Schlag ausgesetzt war, wird auch ohne erkennbaren Schaden ausgetauscht. Die Tragstruktur der Innenausstattung kann gedehnt sein, ohne dass man es sieht.
Den elektrisch isolierenden Helm nach EN 50365 rechnen Sie anders. Hier zählt das Datum der ersten Benutzung, das Sie in ein Feld am Helm eintragen, und danach sind höchstens fünf Jahre erlaubt. Wer das Feld leer lässt, hat später keine Grundlage für die Rechnung.
Wie prüfe ich meinen Helm vor Schichtbeginn?
Den Schutzhelm prüft der Träger vor jeder Benutzung durch Sicht- und Funktionskontrolle, so verlangt es Abschnitt 11.4.1 der DGUV Regel 112-193. Sechs Punkte reichen: Datum, Schale, Innenausstattung, Kinnriemen, Aufkleber und bei Thermoplast der Knacktest. Mängel melden Sie sofort.
Die DGUV Regel nennt die Pflicht, aber keine Liste. Auf der Baustelle bewährt sich eine kurze, feste Reihenfolge, die jeder in einer Minute durchgeht. Wir nennen sie den 6-Punkte-Helmcheck. Hängen Sie ihn als Aushang in den Container oder nehmen Sie ihn in die jährliche Unterweisung auf.
☐ 1. Datum: Datumsuhr lesen. Thermoplast älter als 4 Jahre, Duroplast älter als 8 Jahre oder Herstellerfrist überschritten? Dann aussondern.
☐ 2. Schale: Risse, Dellen, Brandstellen, ausgebleichte oder kreidige Oberfläche? Kreidiger Abrieb an der Hand ist ein Zeichen für UV-Alterung.
☐ 3. Knacktest (nur ohne Faserverstärkung): Schale seitlich leicht eindrücken oder den Schirm leicht biegen, Ohr dran. Knistert oder knackt es, ist der Kunststoff versprödet.
☐ 4. Innenausstattung: Kopfband, Tragebänder und Befestigungsnasen vollständig, nicht eingerissen, sitzen fest in der Schale. Schweißband sauber.
☐ 5. Kinnriemen: vorhanden, wo vorgeschrieben, Schnalle funktioniert, Riemen laufen nicht über die Ohren.
☐ 6. Fremdes am Helm: keine Aufkleber, Farbe oder Bohrlöcher, die der Hersteller nicht freigegeben hat, nichts zwischen Innenausstattung und Schale gesteckt.
Der Knacktest stammt aus der DGUV-Fachinformation zur Gebrauchsdauer. Sie warnt gleichzeitig, dass er bei faserverstärkten Schalen nichts taugt, also bei allen Duroplasten und manchen Thermoplasten. Dort knistern auch intakte Fasern. Bei diesen Helmen verlassen Sie sich auf Datum, Sichtprüfung und Herstellerangaben.
Punkt 6 klingt kleinlich, ist es aber nicht. Laut DGUV-FAQ zum Kopfschutz dürfen Helme nicht bemalt, umetikettiert oder beklebt werden, es sei denn, der Hersteller erklärt ausdrücklich, dass die Schutzwirkung erhalten bleibt. Klebstoffe können vor allem PC- und ABS-Schalen angreifen. Die DGUV Regel nennt in Abschnitt 9.2 einen praktischen Ausweg: Manche Hersteller bieten transparente Trägerfolien an, auf die Sie Firmen- oder Qualifikationsaufkleber kleben. Gegenstände zwischen Innenausstattung und Schale, etwa Handschuhe, Zigaretten oder ein Zollstock, sind nach DGUV-FAQ unzulässig, weil sie den Abstand aufheben, der den Schlag dämpft.
Bei der Pflege gilt dieselbe Linie. Gereinigt wird mit dem Mittel, das der Hersteller nennt, meist mildes Reinigungsmittel und Wasser. Aggressive Reiniger sind laut Abschnitt 11.2 unzulässig. Bremsenreiniger oder Verdünnung, um Betonschlämme abzubekommen, sind also tabu. Gelagert wird trocken, bei Raumtemperatur, nicht hinter Fenstern oder Autoscheiben und nicht an der Heizung (Abschnitt 11.3). Die Hutablage im Transporter ist damit genau der falsche Ort.
Neben der täglichen Kontrolle durch den Träger verlangt Abschnitt 11.4.2 eine regelmäßige Prüfung durch eine Person mit den nötigen Kenntnissen. Das Intervall legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Bewährt hat sich ein fester Termin, etwa beim Jahreswechsel oder vor Saisonstart, an dem alle Helme einer Kolonne durch den 6-Punkte-Helmcheck gehen und das Ergebnis in einer einfachen Liste festgehalten wird.
Was bedeuten die Helmfarben auf der Baustelle?
Die Helmfarben auf der Baustelle sind in keiner Norm und keiner Vorschrift festgelegt. Weder die EN 397 noch die DGUV Regel 112-193 ordnen Farben bestimmten Funktionen zu. Welche Farbe wer trägt, entscheidet der Betrieb oder die Baustellenordnung, und es variiert entsprechend.
In Ratgebern kursieren Tabellen nach dem Muster „Weiß ist Bauleitung, Gelb ist Hilfsarbeiter“. Verlassen können Sie sich darauf nicht. Bei der einen Firma trägt der Polier Weiß, bei der nächsten der Kranführer, und der Elektriker kommt im Firmenblau des Subunternehmers. Auf einer Baustelle mit acht Gewerken bedeutet Weiß deshalb oft gar nichts.
Wenn Sie Farben nutzen wollen, um auf einen Blick zu sehen, wer Ersthelfer ist oder wer Lasten anschlagen darf, gehört das in die Baustellenordnung, inklusive Aushang am Eingang. Für Qualifikationen funktioniert ein farbiger Aufkleber auf der Trägerfolie oft besser als die Helmfarbe, weil Leute die Firma wechseln, aber ihren Helm behalten. Eine praktische Seite hat die Farbe trotzdem: Helle Schalen heizen sich in der Sonne weniger auf, und Warnfarben fallen Baggerfahrern und Kranführern eher auf. Für Arbeiten im Straßenverkehrsbereich gehört der Helm deshalb zur übrigen persönlichen Schutzausrüstung am Bau in eine Linie mit der Warnkleidung.
Wer zahlt den Schutzhelm und gibt es Zuschüsse?
Den Schutzhelm zahlt der Arbeitgeber. § 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz verbietet, Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten aufzuerlegen. Für Mitgliedsbetriebe fördert die BG BAU zusätzlich bestimmte Helme über ihre Arbeitsschutzprämien, wenn diese die technischen Förderanforderungen erfüllen.
Die Förderanforderungen der BG BAU (Dokument vom 21.09.2026) verlangen drei Dinge. Der Helm ist nach DIN EN 397:2013 oder der neuen Fassung zertifiziert. Er ist ab Werk mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 ausgestattet. Und er hat einen besonderen Sonnenschutz, etwa einen Nackenschutz oder einen UV-Schutzring. Die Höhe des Zuschusses nennt das Dokument nicht. Seit 1. Juli 2026 gilt ein neues Stufensystem mit vier statt fünf Stufen, abhängig vom gezahlten Beitrag. Vor dem Kauf fragen Sie bei der BG BAU nach, wie viel für Ihren Betrieb noch offen ist.
Bei den Preisen gibt es eine klare Spreizung. Einfache Helme nach EN 397 ohne Kinnriemen bekommen Sie im Fachhandel günstig, Helme in Bergsteigerform mit 4-Punkt-Riemen, Typ-2-Helme und Hochleistungshelme nach EN 14052 kosten ein Mehrfaches davon, je nach Region und Anbieter. Rechnen Sie den Preis auf die Gebrauchsdauer um.
Ein Fehler, den man immer wieder sieht: Der Betrieb kauft gute Helme, gibt sie aber ohne Unterweisung aus. Die PSA-Benutzungsverordnung verlangt in § 3, dass Sie zeigen, wie der Helm eingestellt wird, wie der Kinnriemen sitzt und wann er ausgetauscht wird. Den Kinnriemen empfiehlt die DGUV Regel in Abschnitt 9.2 übrigens ausdrücklich auch dort, wo die Gefährdungsbeurteilung ihn nicht verlangt. Bei drei- oder vierpunktigen Riemen dürfen die Bänder nicht über die Ohren laufen.
💬 Meine Einschätzung
Für eine Rohbaukolonne stelle ich bei der nächsten Beschaffung auf Helme in Bergsteigerform mit 4-Punkt-Kinnriemen und Nackenschutz um, sobald sie als Typ 2 lieferbar sind. Das passt zur BG-BAU-Förderung, schützt bei Stürzen und beim Gerüst darüber. Für Leute, die nur zur Baubesprechung kommen, reicht ein einfacher EN-397-Helm aus dem Besucherregal. Was sich nicht lohnt: alle 18 Monate pauschal alle Helme zu tauschen, um auf Nummer sicher zu gehen. Das kostet Geld und ersetzt nicht den Blick auf die Datumsuhr und den Knacktest. Der größte Hebel liegt woanders, nämlich darin, dass der Helm tatsächlich auf dem Kopf sitzt und nicht in der Kabine liegt. Dafür hilft ein Helm, der passt und nicht drückt, mehr als jede Ansage.
- Die Helmpflicht folgt aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, PSA-BV § 2 und DGUV Vorschrift 1 § 30.
- Standard ist EN 397. Seit Juli 2025 gibt es Typ 1 (rund 49 J) und Typ 2 (rund 98 J, seitlicher Schutz, Kinnriemen Pflicht).
- Eine 1-kg-Gerüstkupplung überfordert alte und Typ-1-Helme schon ab etwa 5 m Fallhöhe.
- Ohne Herstellerangabe: Thermoplast 4 Jahre, Duroplast 8 Jahre, EN-50365-Helme höchstens 5 Jahre ab Erstgebrauch.
- Vor jeder Schicht den 6-Punkte-Helmcheck: Datum, Schale, Knacktest, Innenausstattung, Kinnriemen, Fremdes am Helm.
- Helmfarben regelt keine Norm, legen Sie sie in der Baustellenordnung fest. Den Helm zahlt immer der Arbeitgeber.
Häufige Fragen zu Schutzhelmen auf der Baustelle
Darf ich unter dem Schutzhelm eine Mütze tragen?
Nur eine Helmunterziehmütze, die der Hersteller für dieses Helmmodell freigibt. Eine normale Wollmütze verändert den Sitz und den Abstand zur Schale. Für den Winter gibt es passende Unterziehhauben und Helme mit Kältekennzeichnung −20 °C oder −30 °C.
Muss ich einen Helm nach einem Sturz ersetzen, wenn man nichts sieht?
Ja. Die DGUV Regel 112-193 verlangt den Austausch nach einem starken Schlag auch ohne erkennbare Beschädigung. Die Innenausstattung kann gedehnt sein und den nächsten Schlag nicht mehr dämpfen. Melden Sie den Vorfall und lassen Sie sich einen neuen Helm geben.
Wo finde ich das Herstellungsdatum am Helm?
Innen in der Helmschale, meist am Schirm oder seitlich unter der Innenausstattung. Dort sind Jahr und Quartal oder Monat eingeprägt, oft als Datumsuhr. Daneben stehen die Norm, der Größenbereich und das Werkstoffkürzel wie HDPE oder ABS.
Reicht eine Anstoßkappe für Besucher auf der Baustelle?
Nein, sobald Besucher Bereiche betreten, in denen etwas herabfallen oder pendeln kann. Die Anstoßkappe nach EN 812 schützt nur gegen Anstoßen an feste Teile. Für Besucher halten Sie einfache Helme nach EN 397 in mehreren Größen bereit.
Wer haftet, wenn ein Mitarbeiter den Helm nicht trägt?
Der Mitarbeiter verstößt gegen § 30 DGUV Vorschrift 1, der Arbeitgeber muss das Tragen aber auch durchsetzen und kontrollieren. Wer nur Helme austeilt und wegschaut, bleibt in der Verantwortung. Die Details klären Sie bei der BG BAU oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Quellen
- DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“, Ausgabe Mai 2025, Abschnitte 3.2, 4, 7, 9.2, 9.3, 11.2 bis 11.4, Wortlaut über vorschriften.bgn-branchenwissen.de (Stand Oktober 2026)
- DGUV Sachgebiet Kopfschutz, „Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen“ (Fachinformation, Arbeitskreis Kopfschutz), dguv.de (abgerufen Oktober 2026)
- DGUV Fachbereich PSA, FAQ Kopfschutz, dguv.de (abgerufen Oktober 2026)
- Christian Wagner: „Überarbeitete Norm für Industrieschutzhelme hat Auswirkungen auf die Auswahl“, DGUV forum, Ausgabe 12/2025
- BG BAU, „Anforderungen Schutzhelm nach DIN EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen“ für die Arbeitsschutzprämien, Dokument vom 21.09.2026, bgbau.de
- Handwerksblatt: „Neue Arbeitsschutzprämien der BG BAU ab Juli 2026“, 01.06.2026
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 3, 5, 6 und PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) §§ 2, 3, gesetze-im-internet.de (Stand Oktober 2026)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, §§ 29, 30


