Rollgerüst und fahrbares Gerüst: Vorschriften für Aufbau, Prüfung und Verfahren

Für ein Rollgerüst gelten die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 2121 Teil 1 und vor allem die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Es muss nach dem Aufbau geprüft, gegen Wegrollen gesichert und darf nie mit Personen darauf verfahren werden. Draußen ist bei 8 m Standhöhe Schluss.

📋 Kurz zusammengefasst

Die meisten Alu-Rollgerüste sind fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004-1. Sie dürfen in Gebäuden bis 12 m und im Freien bis 8 m Standhöhe aufgebaut werden, und zwar exakt nach Herstelleranleitung. Aufbau zu zweit, Prüfung vor der ersten Benutzung durch eine zur Prüfung befähigte Person, Lenkrollen immer arretiert. Verfahren nur leer, im Schritttempo und auf tragfähigem Boden. Ab Windstärke 6 wird die Arbeit eingestellt. Ballast kommt aus festen Gewichten, nicht aus Wassersäcken oder Sandeimern.

Auf der Baustelle sieht das Problem selten nach Vorschrift aus. Der Trockenbauer braucht für zwei Stunden eine Arbeitshöhe von fünf Metern, das Rollgerüst steht noch vom Elektriker im Flur, und irgendjemand schiebt es mit dem Kollegen oben drauf „nur kurz“ zwei Meter weiter. Genau diese kleinen Abkürzungen sind es, die bei Rollgerüsten Ärger machen. Die Regeln dahinter sind überschaubar, man muss sie nur einmal sauber sortiert haben.

Welche Vorschriften gelten für ein Rollgerüst?

Für ein Rollgerüst gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die TRBS 2121 Teil 1 für fahrbare Gerüste, die DGUV Information 201-011 und für Systemtürme die Produktnorm DIN EN 1004-1. Maßgeblich im Alltag ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers, weil die Norm genau darauf verweist.

Die BetrSichV ist das Gesetz, an dem alles hängt. In Anhang 1 Nr. 3.2.3 steht wörtlich: „Ein unbeabsichtigtes Fortbewegen von fahrbaren Gerüsten während der Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden.“ Und gleich danach: „Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einem fahrbaren Gerüst darf dieses nicht vom Standort fortbewegt werden.“ Damit ist die wichtigste Regel schon gesetzt.

Die TRBS 2121 Teil 1 (Ausgabe Januar 2019, GMBl Nr. 2/3 vom 11.02.2019) konkretisiert die BetrSichV für Gerüste. Sie definiert fahrbare Gerüste in Nr. 2.1.4 als Arbeitsgerüste aus Stahlrohren, Kupplungen, Systembauteilen und Fahrrollen. Fahrbare Arbeitsbühnen nimmt sie in Nr. 1 ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich heraus. Viele lesen darüber hinweg, und genau da beginnt die Verwirrung.

Die DGUV Information 201-011 (Ausgabe Januar 2023) bringt es in Abschnitt 6.7 auf den Punkt: Im Gegensatz zu fahrbaren Gerüsten nach DIN 4420-3 sind fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 „zu montierende Produkte“. Bei der Arbeitsbühne baut man also ein fertiges System nach Anleitung zusammen. Beim fahrbaren Gerüst plant und montiert ein Gerüstbauer eine Konstruktion, für die er selbst geradesteht.

Arbeitsbühne oder fahrbares Gerüst: die Entscheidungshilfe

Bevor Sie über Prüfung, Ballast oder Höhe reden, klären Sie, was da eigentlich steht. Die folgende Tabelle trennt die beiden Welten nach den Punkten, die auf der Baustelle zählen.

Merkmal Fahrbare Arbeitsbühne (Systemturm) Fahrbares Gerüst
Typisches Bild Alu-Turm aus Rahmen, Diagonalen und Belägen, ein Gerüstfeld Aus Rohr-Kupplung oder Systemgerüst gebaut, oft mehrere Felder, auf Fahrrollen
Technische Grundlage DIN EN 1004-1 plus Aufbau- und Verwendungsanleitung DIN 4420-3, Planung durch den Gerüstersteller
TRBS 2121 Teil 1 Nicht im Anwendungsbereich (Nr. 1) Gilt voll, insbesondere Nr. 4.5
Wer baut auf? Unterwiesene Beschäftigte unter Aufsicht, laut Anleitung meist 2 Personen Grundsätzlich der Gerüstersteller (TRBS Nr. 4.3.4)
Ballast Nach Ballasttabelle der Anleitung Nur feste Baustoffe wie Stahl oder Beton (TRBS Nr. 4.5)
Prüfung Vor Inbetriebnahme nach § 14 BetrSichV Prüfung durch befähigte Person, Kennzeichnung am Gerüst (TRBS Nr. 4.2.9, 5.2)

Die Faustregel daraus: Steht da ein gekaufter oder gemieteter Alu-Turm mit Typenschild und Anleitung, arbeiten Sie nach Anleitung und BetrSichV. Hat der Gerüstbauer aus Systemteilen etwas Fahrbares gebaut, gilt die TRBS 2121 Teil 1 mit allen Pflichten zu Kennzeichnung und Abnahme. Fehlt die Anleitung zum Turm, bauen Sie ihn nicht auf, bis sie da ist. Das ist keine Formalie, denn ohne Anleitung kennen Sie weder Ballast noch zulässige Höhe.

Wie hoch darf ein Rollgerüst sein und wie viel darf drauf?

Ein Rollgerüst nach DIN EN 1004-1 darf in Gebäuden bis 12 m und im Freien bis 8 m Standhöhe aufgebaut werden. Systemtürme der Lastklasse 3 tragen 2,0 kN/m² auf einer Arbeitsebene, Lastklasse 2 trägt 1,5 kN/m². Die Arbeitshöhe liegt etwa 2 m über der Standhöhe.

Die Grenzwerte 12 m innen und 8 m außen stehen in der DIN EN 1004-1:2021 und werden von den Herstellern so übernommen. Die Layher-Anleitung für den Typ Zifa (Ausgabe 06.2024) nennt in Abschnitt 2 „innerhalb von Gebäuden 12,00m“ und „außerhalb von Gebäuden 8,00m“. Der Unterschied kommt vom Wind. Draußen drückt er seitlich auf einen schmalen, hohen Turm, und das Kippmoment wächst mit jeder Etage.

Mit der Fassung von 2021 hat sich die Norm in einigen Punkten verschärft. Laut Zusammenfassung des Herstellers MUNK gilt sie jetzt schon ab 0 m Standhöhe, also auch für niedrige Podeste. Zwischen zwei Belagflächen dürfen höchstens 2,25 m liegen, vom Boden bis zur ersten Belagfläche höchstens 3,40 m. Nur eine Belagfläche, meist die oberste, ist Arbeitsebene. Der Turm muss sich ohne Auffanggurt sicher auf- und abbauen lassen, was in der Praxis vorlaufende Geländer bedeutet.

Rechenbeispiel: Was trägt die Plattform wirklich?

Die Lastklasse wirkt abstrakt, bis man sie umrechnet. Nehmen Sie einen Turm mit einer Plattform von 0,75 m × 1,80 m, wie ihn Layher für den Zifa angibt. Die Fläche beträgt 1,35 m². Bei Lastklasse 3 mit 2,0 kN/m² ergibt das 2,7 kN, also rund 275 kg für alles, was oben steht: Leute, Werkzeug und Material.

Zwei Monteure mit je 90 kg samt Kleidung sind 180 kg. Dazu ein Akkuschrauber, eine Kiste Schrauben und zwei Gipskartonplatten à rund 25 kg, und Sie liegen bei etwa 240 kg. Das passt noch. Legen Sie aber einen dritten Plattenstapel hoch, sind Sie drüber. Bei Lastklasse 2 mit 1,5 kN/m² liegt dieselbe Plattform nur bei rund 2,0 kN oder etwa 206 kg. Das ist knapp für zwei Leute mit Material.

Wichtig ist der Hinweis aus der Layher-Anleitung für den Uni Standard: Werden Konsolen zur Verbreiterung angebaut, darf das Gerüst nur noch auf einer Arbeitsebene mit 1,5 kN/m² belastet werden, also Lastklasse 2. Wer Konsolen anbaut, verliert damit Tragreserve. Die Last verteilt sich nicht über mehrere Etagen, denn die Summe der Lasten übereinanderliegender Ebenen darf den Wert der Lastklasse nicht überschreiten.

Wer darf ein Rollgerüst aufbauen und wer muss es prüfen?

Ein Rollgerüst dürfen nur fachlich geeignete, unterwiesene Beschäftigte unter Aufsicht einer fachkundigen Person aufbauen, laut Herstelleranleitung mindestens zu zweit. Vor der ersten Benutzung nach jeder Montage prüft eine zur Prüfung befähigte Person den Turm nach § 14 BetrSichV und dokumentiert das.

Die Aufsichtspflicht steht in BetrSichV Anhang 1 Nr. 3.2.6: Gerüste dürfen „nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden“. Die Layher-Anleitungen setzen die Zahl der Monteure ausdrücklich auf 2 Personen. Allein einen Turm hochzuziehen ist also schon nach Anleitung nicht vorgesehen, auch wenn es manche Kollegen seit Jahren so machen.

Die Prüfpflicht folgt aus § 14 Abs. 1 BetrSichV. Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen, und zwar „vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage“. Ein Rollgerüst ist dafür das Lehrbuchbeispiel. Jeder Neuaufbau an einem neuen Ort ist eine neue Montage.

Bei fahrbaren Gerüsten, die ein Gerüstbauer erstellt, kommt die TRBS 2121 Teil 1 dazu. Nach Nr. 4.2.9 ist „jedes Gerüst zu kennzeichnen“, mit Datum der letzten Prüfung, Last- und Breitenklasse und den Kontaktdaten des Erstellers. Nach Nr. 5.3 macht vor der Benutzung eine qualifizierte Person des Nutzers eine Sichtkontrolle anhand von Kennzeichnung und Abnahmeprotokoll. Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm, Unfall oder längerer Nichtbenutzung ist nach Nr. 5.4 erneut zu prüfen.

💡 Expert Insight

Die Prüfung scheitert selten am Wissen, sondern am Zettel. Wer die Prüfung macht, aber nichts aufschreibt, steht nach einem Unfall mit leeren Händen da. Hängen Sie nach jedem Aufbau ein kurzes Protokoll in einer Klarsichthülle an den Turm: Datum, Standort, Standhöhe, Ballast laut Tabelle, Name des Prüfers. Die Layher-Anleitungen enthalten dafür ein fertiges Prüfprotokoll mit Ankreuzfeldern zur Lastklasse. Kopieren Sie das einmal auf Vorrat, dann gibt es keine Ausrede mehr.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die Verantwortung für den sicheren Zustand des Rollgerüsts trägt der Arbeitgeber, der es seinen Leuten bereitstellt, auch wenn der Turm gemietet ist. Der Vermieter liefert Material und Anleitung, nicht die Prüfung am Einsatzort. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie stellt man ein Rollgerüst richtig auf und ballastiert es?

Ein Rollgerüst steht richtig, wenn der Untergrund tragfähig ist, der Turm höchstens 1 Prozent schief steht, alle Lenkrollen arretiert sind und der Ballast exakt nach der Tabelle der Anleitung sitzt. Ballast besteht aus festen Gewichten, nicht aus Wasser, Sand oder Steinen.

Der Untergrund ist der erste Punkt. Die BetrSichV verlangt in Anhang 1 Nr. 3.2.3: „Die belastete Fläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben.“ Auf frischem Estrich, einer Abdeckung über einem Schacht oder einer Grünfläche nach Regen stehen vier Rollen mit wenigen Quadratzentimetern Aufstandsfläche. Legen Sie auf weichem Boden lastverteilende Bohlen unter, sofern die Anleitung das vorsieht, und verfahren Sie nicht über Kabelbrücken oder Kanten.

Die Schiefstellung ist der zweite Punkt. Layher erlaubt maximal 1 Prozent Neigung. Bei einem Turm mit 1,80 m Länge sind das 18 mm Höhenunterschied von einer Seite zur anderen. Mehr gleichen Sie mit den Spindeln der Lenkrollen aus, nie mit Holzklötzen unter den Rädern. Ein Holzklotz unter einer Rolle ist auf jeder Baustelle das sicherste Zeichen, dass vorher niemand in die Anleitung geschaut hat.

Der Ballast ist der dritte Punkt und der, bei dem am meisten improvisiert wird. Die TRBS 2121 Teil 1 schreibt in Nr. 4.5 für fahrbare Gerüste vor, dass „feste Baustoffe, z. B. Stahl oder Beton, jedoch keine flüssigen oder körnigen Baustoffe“ zu verwenden sind. Die DGUV Information 201-011 sagt in 6.7 dasselbe. Systemtürme nach DIN EN 1004-1 haben eigene Ballasttabellen: Layher schreibt für den Zifa Ballastgewichte zu je 10 kg vor und gibt pro Standhöhe, Aufstellung innen oder außen und mit oder ohne Wandabstützung an, wie viele Gewichte auf welche Seite gehören.

Daraus folgt eine harte Regel für die Praxis: Ballast wird gezählt, nicht geschätzt. Draußen braucht derselbe Turm bei gleicher Höhe mehr Ballast als drinnen, und an der wandabgewandten Seite oft mehr als an der Wandseite. Ein Eimer Sand, der „ungefähr 20 Kilo“ wiegt, ersetzt keine zwei zertifizierten Gewichte, und er kippt beim Verfahren gerne um.

Der Zugang ist der vierte Punkt. Laut Layher ist der Aufstieg nur auf der Gerüstinnenseite gestattet, Außenaufstiege sind nicht erlaubt. Das Übersteigen von anderen Bauteilen, Fensterbänken oder Leitern auf den Turm ist ebenfalls verboten. Und: „Eine Erweiterung der Standhöhe durch Verwendung von Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen ist nicht gestattet.“ Eine Stehleiter oben auf der Plattform ist damit klar raus.

Wenn das Rollgerüst in Ihrer Planung nur eine Notlösung ist, lohnt der Blick auf Alternativen. Für längere Fassadenarbeiten ist ein Standgerüst meist die sicherere und am Ende günstigere Wahl, die Details stehen im Beitrag Gerüst mieten: Kosten, Pflichten, Abnahme und Genehmigung.

Wann darf ein Rollgerüst verfahren werden?

Ein Rollgerüst darf nur verfahren werden, wenn niemand oben steht und keine losen Gegenstände auf den Belägen liegen. Laut Herstelleranleitung gilt zusätzlich: tragfähiger Untergrund mit höchstens 4 Prozent Gefälle, Schrittgeschwindigkeit bis 4 km/h, danach sofort alle Lenkrollen arretieren.

Das Verbot, mit Personen zu verfahren, steht in der BetrSichV und in der TRBS 2121 Teil 1 Nr. 4.5: „Während des Gebrauchs durch den Nutzer des fahrbaren Gerüstes darf dieses nicht fortbewegt werden.“ Die TRBS lässt nur eine Ausnahme zu, wenn Gefährdungen ausgeschlossen sind, etwa bei geführten Bewegungen, und dafür braucht es eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung. Für den normalen Alu-Turm im Treppenhaus oder in der Halle gilt diese Ausnahme nicht.

Die Layher-Anleitung wird beim Verfahren konkret. Erlaubt ist es „nur auf ausreichend tragfähigem Untergrund mit einer max. Neigung von 4% (ca. 2,5°), in Längsrichtung oder über Eck“, und die Geschwindigkeit darf „die normale Schrittgeschwindigkeit (4 km/h) nicht überschreiten“. Vier Prozent bedeuten 4 cm Höhenunterschied auf einem Meter. Eine Tiefgaragenrampe mit üblicherweise deutlich mehr Gefälle ist damit tabu, auch für den leeren Turm.

Das Verfahren ist der Moment, in dem Türme umfallen. Eine Rolle bleibt an einer Kante hängen, der Schwerpunkt wandert nach oben, und ein Turm mit 6 m Standhöhe kippt schneller, als man reagieren kann. Deshalb vor dem Schieben einmal den Fahrweg ablaufen: Kabel, Schläuche, Bodenabläufe, Schwellen, frische Estrichkanten.

Wind: Wann ist Schluss?

Die BetrSichV nennt in Anhang 1 Nr. 3.1.8 „starken oder böigen Wind“ als Gefährdung, aber keinen Grenzwert. Den liefert die Herstelleranleitung. Layher schreibt für den Einsatz im Freien oder in offenen Gebäuden vor, die Arbeit „bei Windstärken über 6 nach Beaufort-Skala sofort einzustellen“. Danach ist der Turm in einen windgeschützten Bereich zu verfahren oder anders gegen Umkippen zu sichern.

Woran erkennt man Windstärke 6 ohne Messgerät? Die Anleitung gibt einen brauchbaren Hinweis: Ein Überschreiten ist „an der spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar“. Wer auf dem Weg zum Container merkt, dass er sich gegen den Wind lehnen muss, holt die Leute vom Turm. Auch offene Hallentore und Durchgänge zählen, denn dort bläst es oft stärker als im Freien.

Welche Fehler passieren mit Rollgerüsten am häufigsten?

Die häufigsten Fehler mit Rollgerüsten sind Verfahren mit Person auf der Plattform, nicht arretierte Lenkrollen, fehlender oder improvisierter Ballast, eine Leiter auf dem Belag und ein Aufbau ohne Anleitung. Fast alle entstehen aus Zeitdruck bei kurzen Einsätzen, nicht aus Unwissen.

Der Klassiker ist das Weiterschieben mit dem Kollegen oben. Er hält sich am Geländer fest, unten schieben zwei Mann, und nach 3 m klemmt eine Rolle an der Fuge. Die Bewegung hört unten auf, oben nicht. Die Regel ist einfach und ohne Ausnahme: absteigen, Material runter, verfahren, arretieren, wieder aufsteigen. Das kostet zwei Minuten.

Der zweite Fehler sind offene Bremsen. Layher verlangt, die Lenkrollen beim Auf-, Um- und Abbau und immer dann zu arretieren, wenn Personen auf dem Gerüst sind. Auf glattem Hallenboden reicht es, wenn sich jemand oben gegen die Wand abstößt, und der Turm rollt weg. Treten Sie nach jedem Verfahren alle vier Bremshebel nieder und rütteln Sie einmal am Turm.

Der dritte Fehler ist der fehlende Ballast, weil „wir ja nur in der Halle sind“. In Gebäuden braucht ein höherer Turm laut Ballasttabelle trotzdem Gewichte, vor allem bei einseitiger Aufstellung an der Wand. Der vierte ist das Höhergehen mit Eimer, Kiste oder Leiter, wenn die letzte Etage fehlt. Der fünfte ist das Mischen von Bauteilen verschiedener Hersteller, das keine Anleitung abdeckt.

Wer diese Punkte nicht in der Unterweisung anspricht, findet sie später in der Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle wieder, spätestens nach dem ersten Beinahe-Unfall. Rollgerüste gehören dort als eigene Tätigkeit rein, mit Aufbau, Verfahren und Wetter als getrennten Gefährdungen.

Wie sieht ein sicherer Check vor Arbeitsbeginn aus?

Ein sicherer Check vor Arbeitsbeginn dauert rund fünf Minuten und deckt sieben Punkte ab: Anleitung, Prüfnachweis, Untergrund, Lenkrollen, Ballast, Seitenschutz und Wetter. Wir nennen ihn den 7-Punkte-Rollcheck. Ein Nein bei einem Punkt bedeutet: nicht aufsteigen.

Der 7-Punkte-Rollcheck ersetzt nicht die Prüfung nach dem Aufbau, sondern ist die tägliche Kontrolle durch den, der hochsteigt. Bei fahrbaren Gerüsten des Gerüstbauers entspricht er der Sichtkontrolle nach TRBS 2121 Teil 1 Nr. 5.3. Drucken Sie die Liste aus und kleben Sie sie an den Turm.

Nr. Prüfpunkt Woran Sie es erkennen ☐
1 Anleitung vor Ort Aufbau- und Verwendungsanleitung zum Turmtyp liegt am Gerüst oder im Container ☐
2 Prüfnachweis Protokoll oder Kennzeichnung mit Datum nach dem letzten Aufbau an diesem Standort ☐
3 Untergrund und Lot Tragfähig, keine Klötze unter Rollen, Schiefstellung höchstens 1 % (18 mm auf 1,80 m) ☐
4 Lenkrollen Alle vier Bremsen arretiert, Turm rollt beim Rütteln nicht ☐
5 Ballast und Ausleger Anzahl und Lage der Gewichte stimmen mit der Ballasttabelle für Höhe und Aufstellung überein ☐
6 Seitenschutz und Belag Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett komplett, Durchstiegsklappe schließt ☐
7 Wetter und Umfeld Im Freien unter Windstärke 6, Abstand zu Freileitungen, kein Verkehr am Fuß des Turms ☐

Punkt 6 hat eine Grundlage in der DGUV Information 201-011, Abschnitt 6.2: Begehbare Arbeits- und Zugangsbereiche müssen mit einem Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett umwehrt sein. Fehlt ein Bordbrett, fällt der Akkuschrauber dem Kollegen unten auf den Kopf. Wie Seitenschutz, Netze und PSA gegen Absturz zueinander stehen, erklärt der Beitrag Absturzsicherung: ab welcher Höhe, welche Systeme, Rangfolge.

💬 Meine Einschätzung

Ein Rollgerüst ist das richtige Gerät für Arbeiten an wechselnden Stellen zwischen etwa 2 und 6 m, vor allem innen: Decken, Leuchten, Lüftungskanäle, Hallenwände. Unter 2 m Standhöhe ist eine Podestleiter oder ein niedriges Arbeitspodest schneller aufgebaut und ebenso sicher. Im Freien über 6 m wird es mit Ballast, Wind und Verfahren so aufwendig, dass eine Hubarbeitsbühne oder ein Standgerüst die bessere Wahl ist. Kaufen lohnt sich erst, wenn der Turm regelmäßig läuft und jemand im Betrieb die Prüfung zuverlässig übernimmt. Für den einmaligen Einsatz ist Mieten mit Anleitung und vollständigem Ballast die sauberere Lösung. Zu einem gemieteten Turm ohne Ballastgewichte würde ich keinen Mitarbeiter hochschicken.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Standhöhe nach DIN EN 1004-1: höchstens 12 m in Gebäuden, 8 m im Freien.
  • Lastklasse 3 heißt 2,0 kN/m² auf einer Ebene, bei 0,75 × 1,80 m also rund 275 kg insgesamt.
  • Aufbau zu zweit unter Aufsicht, Prüfung nach § 14 BetrSichV vor jeder Inbetriebnahme nach Montage.
  • Verfahren nur leer, im Schritttempo, bis 4 % Gefälle, danach alle Rollen arretieren.
  • Ab Windstärke 6 Arbeit einstellen, Ballast nur aus festen Gewichten nach Tabelle.
  • Vor Arbeitsbeginn den 7-Punkte-Rollcheck durchgehen, bei einem Nein nicht aufsteigen.

Häufige Fragen zu Rollgerüsten

Ist ein Rollgerüst dasselbe wie ein fahrbares Gerüst?

Im Sprachgebrauch ja, rechtlich nicht ganz. Der übliche Alu-Turm ist eine fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004-1. Ein fahrbares Gerüst nach DIN 4420-3 baut der Gerüstbauer aus Systemteilen. Für Letzteres gilt die TRBS 2121 Teil 1 direkt.

Braucht man für den Aufbau eines Rollgerüsts einen Schein?

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Schein gibt es nicht. Verlangt werden eine Unterweisung nach § 12 BetrSichV, fachliche Eignung und die Aufsicht einer fachkundigen Person. Viele Vermieter und Berufsgenossenschaften bieten dafür kurze Schulungen an, die als Nachweis der Unterweisung taugen.

Wie oft muss ein Rollgerüst geprüft werden?

Nach jedem Aufbau vor der ersten Benutzung, denn jede Montage löst die Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV aus. Zusätzlich nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm oder längerer Standzeit. Vor jeder Schicht kontrolliert der Nutzer den Turm per Sichtprüfung.

Darf ich auf einem Rollgerüst eine Leiter benutzen?

Nein. Die Herstelleranleitungen verbieten ausdrücklich, die Standhöhe mit Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen zu erhöhen. Fehlt Höhe, bauen Sie eine weitere Etage nach Anleitung auf, mit dem dafür vorgesehenen Ballast. Reicht die zulässige Turmhöhe nicht, brauchen Sie ein anderes Gerät.

Darf ein Rollgerüst auf dem Gehweg stehen?

Nur mit einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßenrecht des Landes und mit Absicherung des Fußgängerverkehrs. Zuständig ist meist das Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. Ohne diese Erlaubnis bleibt der Turm auf dem eigenen Grundstück.

Quellen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14 Abs. 1 sowie Anhang 1 Nr. 3.1.8, 3.2.3 und 3.2.6, gesetze-im-internet.de (Stand Oktober 2026)
  • TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten“, Ausgabe Januar 2019, GMBl Nr. 2/3 vom 11.02.2019, Nr. 1, 2.1.4, 4.2.9, 4.3.4, 4.5, 5.2 bis 5.4, Wortlaut über vorschriften.bgn-branchenwissen.de (Stand Oktober 2026)
  • DGUV Information 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“, Ausgabe Januar 2023, Abschnitte 6.2 und 6.7
  • DIN EN 1004-1:2021 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen“, Änderungen gegenüber 2005 nach der Normübersicht von MUNK GmbH, munk-group.com (Stand Oktober 2026)
  • Layher, Aufbau- und Verwendungsanleitung Fahrbare Arbeitsbühne Zifa nach DIN EN 1004-1:2021, Ausgabe 06.2024, Abschnitte 1, 2 und 3.1.2
  • Layher, Aufbau- und Verwendungsanleitung Fahrbare Arbeitsbühne Uni Standard, Ausgabe 04.2022, Abschnitt 12 (Konsolen)