Den Bauantrag reichen Sie mit allen Bauvorlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein, in den meisten Ländern inzwischen elektronisch. Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellt die Pläne. Ist die Mappe vollständig, laufen feste Prüffristen, und das vereinfachte Verfahren endet in mehreren Ländern mit einer Genehmigungsfiktion.
Zum Bauantrag gehören Lageplan, Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Baubeschreibung, die Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und die bautechnischen Nachweise. Die Behörde prüft zuerst auf Vollständigkeit, je nach Land in 10 Arbeitstagen bis einem Monat. Erst danach beginnt die eigentliche Entscheidungsfrist. Wer den Baubeginn kennt, rechnet die Einreichung rückwärts und plant eine Nachforderungsrunde fest ein. Nach der Genehmigung ist der Baubeginn mindestens eine Woche vorher anzuzeigen, in Baden-Württemberg ohne feste Mindestfrist, dafür mit Baufreigabeschein.
Auf der Baustelle merkt man einen schlechten Bauantrag erst Monate später. Der Rohbauer hat den Termin im Kalender, der Kran ist bestellt, und die Genehmigung liegt immer noch nicht vor, weil die Behörde im Februar einen fehlenden Entwässerungsnachweis nachgefordert hat. Mit diesem Nachweis fängt die Frist neu an zu laufen. Der Bauantrag ist deshalb kein reines Architektenthema. Wer als Bauherr oder Bauleiter den Ablauf und die Fristen kennt, kann den Baubeginn halten.
Dieser Beitrag zeigt, was in die Antragsmappe gehört, wer was unterschreibt, welche Fristen in fünf großen Bundesländern gelten und wie Sie den spätesten Einreichungstermin von Ihrem Wunsch-Baubeginn aus zurückrechnen. Ob Ihr Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist, klärt der Beitrag zur Baugenehmigung.
Welche Unterlagen gehören in einen vollständigen Bauantrag?
Pflicht sind Antragsformular, Auszug aus der Liegenschaftskarte, Lageplan mindestens 1:500, Bauzeichnungen mindestens 1:100, Baubeschreibung, Berechnung von GRZ und GFZ, Angaben zur Erschließung sowie Standsicherheits- und Brandschutznachweis. Welche Formulare genau gelten, regelt die Bauvorlagenverordnung Ihres Landes.
Die Länder orientieren sich an der Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV, Fassung Februar 2007). Deren § 3 listet die Grundausstattung eines Bauantrags für Gebäude auf, die §§ 7 bis 13 beschreiben jede Unterlage im Detail. Auf Papier verlangt das Muster die Bauvorlagen dreifach, zweifach, wenn die Gemeinde selbst Bauaufsichtsbehörde ist. Beim digitalen Antrag fällt das weg, dafür müssen die PDF-Dateien sauber benannt und lesbar sein.
Die folgende Tabelle ist als Checkliste gedacht. Die rechte Spalte nennt Punkte, an denen Bauanträge in der Praxis typischerweise hängen bleiben. Gehen Sie die Liste durch, bevor der Antrag rausgeht, nicht erst nach der ersten Nachforderung.
| ☐ Unterlage | Anforderung (MBauVorlV) | Wer liefert | Häufiger Stolperstein |
|---|---|---|---|
| ☐ Auszug Liegenschaftskarte | Umkreis mindestens 50 m (§ 7) | Katasteramt | Veralteter Auszug, Flurstück zwischenzeitlich geteilt |
| ☐ Lageplan | Maßstab mindestens 1:500, Abstandsflächen, Höhenlage (§ 7) | Entwurfsverfasser, je nach Land amtlicher Lageplan vom Vermesser | Abstandsflächen nicht vermaßt, Bezugshöhe fehlt |
| ☐ Bauzeichnungen | Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab mindestens 1:100 (§ 8) | Entwurfsverfasser | Geländeverlauf in den Ansichten fehlt, Schnitt nicht durch die Treppe |
| ☐ Baubeschreibung | Nutzung, Konstruktion, Gebäudeklasse (§ 9) | Entwurfsverfasser | Gebäudeklasse widerspricht den Plänen |
| ☐ Maß der baulichen Nutzung | Berechnung GRZ, GFZ bzw. Baumasse (§ 3) | Entwurfsverfasser | Garage, Zufahrt und Terrasse bei der GRZ vergessen |
| ☐ Standsicherheitsnachweis | Nachweis oder Erklärung des Tragwerksplaners (§ 10) | Tragwerksplaner | Prüfpflicht nach Gebäudeklasse übersehen |
| ☐ Brandschutznachweis | Rettungswege, Bauteile, Feuerwehrzufahrt (§ 11) | Entwurfsverfasser oder Brandschutzplaner | Zweiter Rettungsweg über Leiter nicht erreichbar |
| ☐ Erschließung | Wasser, Abwasser, Zufahrt (§ 3) | Entwurfsverfasser, Versorger | Entwässerungsantrag bei der Gemeinde separat und zu spät gestellt |
| ☐ Zustimmung Eigentümer | Kann verlangt werden, wenn Bauherr nicht Eigentümer ist (§ 68 Abs. 4 MBO) | Bauherr | Bei Erbengemeinschaft fehlt eine Unterschrift |
Dazu kommen je nach Vorhaben Stellplatznachweis, Nachweis zum Wärmeschutz, Baumbestandsplan oder ein Antrag auf Abweichung oder Befreiung. Eine Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans beantragen Sie gesondert und mit Begründung. Wer sie nur in den Plänen einzeichnet und nicht ausdrücklich beantragt, bekommt die Akte zurück.
Lassen Sie vor dem Absenden jemanden, der nicht am Entwurf gearbeitet hat, die Zahlen quer lesen. Stimmen Wohnfläche, Geschosszahl, Gebäudeklasse und Firsthöhe in Formular, Baubeschreibung und Plänen überein? Solche Widersprüche fallen dem Sachbearbeiter in den ersten Minuten auf und sind der häufigste Grund für eine Nachforderung, obwohl fachlich alles passt.
Wer stellt den Bauantrag und wer muss unterschreiben?
Den Antrag stellt der Bauherr. Die Bauvorlagen muss bei genehmigungspflichtigen Gebäuden ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellen, in der Regel Architekt oder in der Ingenieurkammerliste eingetragener Bauingenieur. Fachplaner zeichnen ihre Nachweise selbst. Nachbarn werden beteiligt, ihre Unterschrift ist aber keine Genehmigungsvoraussetzung.
Die Bauvorlageberechtigung regelt § 65 der Musterbauordnung (MBO, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./24.11.2023). Eingeschränkt vorlageberechtigt sind nach dem Muster unter anderem Innenarchitekten sowie Absolventen bestimmter Studiengänge für freistehende Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3. Für geringfügige oder technisch einfache Vorhaben gibt es Ausnahmen. Wer seinen Carport selbst zeichnen will, sollte vorher bei der Behörde fragen, ob das im eigenen Land durchgeht.
Bei den Nachbarn verwechseln viele Bauherren zwei Dinge. Die Unterschrift des Nachbarn auf den Plänen ist eine Zustimmung, keine Erlaubnis. Wer zugestimmt hat, wird nicht gesondert benachrichtigt. Geht das Vorhaben von Vorschriften ab, die Nachbarn schützen, benachrichtigt die Behörde nach § 70 MBO die Nachbarn, die nicht zugestimmt haben. Diese haben dann einen Monat für Einwendungen. Wer die Frist verstreichen lässt, ist mit seinen öffentlich-rechtlichen Einwendungen ausgeschlossen. Es lohnt sich also, die Nachbarn früh mit an den Tisch zu holen. Eine Unterschrift vorab nimmt Zeit aus dem Verfahren.
Wie läuft das Verfahren ab, nachdem der Antrag eingereicht ist?
Die Behörde bestätigt den Eingang und prüft auf Vollständigkeit. Fehlt etwas, fordert sie mit Frist nach. Danach holt sie Stellungnahmen ein, beteiligt Gemeinde und Nachbarn und entscheidet. Läuft die Frist im vereinfachten Verfahren ohne Bescheid ab, gilt der Antrag in mehreren Ländern als genehmigt.
Der Ablauf nach MBO und BauGB in fünf Schritten:
- Einreichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (§ 68 Abs. 1 MBO). In Bayern und Baden-Württemberg schreibt das Landesrecht die Baurechtsbehörde ausdrücklich vor, die Gemeinde wird von dort beteiligt.
- Vollständigkeitsprüfung. Ist der Antrag unvollständig, setzt die Behörde eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Lassen Sie diese verstreichen, gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 69 Abs. 2 MBO). Die Gebühr für die bisherige Bearbeitung kann trotzdem anfallen.
- Beteiligung anderer Stellen. Zustimmungen und Einvernehmen gelten als erteilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats verweigert werden (§ 69 Abs. 1 MBO). Für das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gilt eine eigene Frist von zwei Monaten. Das betrifft Vorhaben, die nach §§ 31, 33, 34 oder 35 BauGB beurteilt werden, also vor allem Bauen ohne Bebauungsplan oder mit Befreiung.
- Nachbarbeteiligung mit einem Monat Einwendungsfrist (§ 70 MBO), parallel zur Prüfung.
- Entscheidung. Die Baugenehmigung ergeht schriftlich (§ 72 Abs. 2 MBO). Im vereinfachten Verfahren sieht § 72 Abs. 1a MBO eine Genehmigungsfiktion nach § 42a VwVfG vor, deren Frist drei Wochen nach Zugang des Antrags beginnt.
Im vereinfachten Verfahren nach § 63 MBO prüft die Behörde vor allem das Bauplanungsrecht und beantragte Abweichungen. Was die Behörde in diesem Verfahren nicht prüft, müssen Sie und Ihr Planer trotzdem einhalten, und dafür haften Sie selbst. Welche Vorschriften zum Prüfprogramm gehören, legt jedes Land fest. Die Genehmigung im vereinfachten Verfahren heißt also nicht, dass jedes Detail geprüft ist. Das sollte jeder Bauleiter wissen, bevor er sich auf den Bescheid beruft.
Welche Fristen gelten in Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Niedersachsen und Hessen?
Die Vollständigkeitsprüfung dauert je nach Land 10 Arbeitstage, drei Wochen oder einen Monat. Die Baubeginnanzeige muss meist eine Woche vorher raus. Die Genehmigung gilt drei bis fünf Jahre. Eine Genehmigungsfiktion kennen alle fünf Länder, allerdings mit unterschiedlichem Anwendungsbereich und Fristbeginn.
Die Musterbauordnung ist nur eine Vorlage. Verbindlich ist die Landesbauordnung, und gerade bei den Fristen haben die Länder 2025 und 2026 kräftig umgebaut. Die Tabelle zeigt die geprüften Werte für die fünf einwohnerstärksten Länder, Stand der Gesetzestexte Oktober 2026.
| Land | Vollständigkeitsprüfung | Entscheidung und Genehmigungsfiktion | Baubeginnanzeige | Geltungsdauer | Digital einreichen |
|---|---|---|---|---|---|
| Bayern (BayBO) | 3 Wochen (Art. 65 Abs. 1) | Fiktion für Wohngebäude bzw. neuen Wohnraum im vereinfachten Verfahren und Mobilfunkanlagen, Frist 3 Monate, Beginn 3 Wochen nach Zugang (Art. 68 Abs. 2, Art. 42a BayVwVfG) | mind. 1 Woche vorher (Art. 68 Abs. 8) | 4 Jahre, verlängerbar um je bis zu 4 Jahre (Art. 69) | Keine gesetzliche Pflicht, Online-Assistenten bei 121 von 135 Behörden (StMB, 16.02.2026) |
| Baden-Württemberg (LBO) | 10 Arbeitstage (§ 54 Abs. 1) | Entscheidung in 2 Monaten, vereinfacht 1 Monat (§ 54 Abs. 5); Fiktion im vereinfachten Verfahren (§ 58 Abs. 1a), laut Landesregierung nach 3 Monaten | vor Baubeginn, keine Mindestfrist, zusätzlich Baufreigabeschein (§ 59) | 3 Jahre, verlängerbar um je bis zu 3 Jahre (§ 62) | Pflicht, elektronisch (§ 53 Abs. 2), Virtuelles Bauamt BW |
| Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) | 10 Arbeitstage (§ 71 Abs. 1, seit 01.09.2026) | Entscheidung in 3 Monaten, vereinfacht 6 Wochen (§ 74 Abs. 2); Fiktion im vereinfachten Verfahren (§ 74 Abs. 3) | mind. 1 Woche vorher (§ 74 Abs. 8) | 3 Jahre, verlängerbar um je bis zu 1 Jahr (§ 75) | Pflicht, elektronisch (§ 70 Abs. 1), Bauportal.NRW oder Zugang der Behörde |
| Niedersachsen (NBauO) | 3 Wochen, Vorprüfung (§ 69 Abs. 2) | Fiktion nach § 42a VwVfG (Regel 3 Monate) für Wohngebäude bzw. Wohnraum im vereinfachten Verfahren und Antennen, Beginn mit Vollständigkeitsbestätigung | keine Wochenfrist im Gesetz gefunden, Bauleiter vor Baubeginn benennen (§ 52) | 3 Jahre, verlängerbar um je höchstens 3 Jahre (§ 71) | Pflicht, elektronisch über OZG-Nutzerkonto (§ 3a) |
| Hessen (HBO) | 1 Monat; ohne Nachforderung gilt der Antrag als vollständig (§ 70 Abs. 2) | Vereinfachtes Verfahren: 3 Monate, aus wichtigem Grund bis zu 2 Monate länger, dann Fiktion (§ 65 Abs. 2) | mind. 1 Woche vorher (§ 75 Abs. 3) | 5 Jahre, verlängerbar um je bis zu 2 Jahre (§ 74 Abs. 7) | Keine allgemeine Pflicht, Bauportal Hessen im Ausbau (Ziel: alle Behörden bis Ende 2026) |
Zwei Punkte aus der Tabelle verdienen einen zweiten Blick. Erstens beginnt die Entscheidungsfrist nie mit dem Einreichen, sondern erst mit der Vollständigkeit. In NRW etwa läuft die Frist nach § 74 Abs. 2 erst, wenn auch alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen, spätestens nach Ablauf der Einvernehmensfrist aus § 36 BauGB. Zweitens ist die Geltungsdauer kein Polster für eine lange Bauzeit. Sie zählt bis zum Baubeginn und erneut, wenn die Arbeiten länger unterbrochen werden. Wer einen Bauabschnitt aus Kostengründen auf Eis legt, muss die Verlängerung rechtzeitig vor Fristablauf beantragen.
Die Landesbauordnungen wurden 2025 und 2026 mehrfach geändert, Hessen hat weitere Anpassungen angekündigt und für Niedersachsen liegt bereits eine Fassung ab 01.07.2027 vor. Prüfen Sie vor dem Einreichen die aktuelle Fassung Ihres Landes und das Merkblatt Ihrer Bauaufsicht. Bei Fristfragen mit Folgen für Verträge oder Termine hilft ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann muss ich den Bauantrag spätestens einreichen?
Rechnen Sie vom Wunsch-Baubeginn rückwärts: Baubeginnanzeige, maximale Entscheidungsfrist, eine Nachforderungsrunde und die Vollständigkeitsprüfung. Für ein Einfamilienhaus im Bebauungsplangebiet in NRW mit Baubeginn 1. Juni ergibt das einen Einreichungstermin Ende Januar. Ohne Bebauungsplan kommen bis zu zwei Monate dazu.
Ich nenne das Verfahren die 5-Fristen-Rückrechnung. Sie zählen vom Baubeginn aus fünf Bausteine zurück und legen das Ergebnis als harten Termin in den Bauzeitenplan:
- Baubeginnanzeige: die Frist Ihres Landes, meist eine Woche.
- Entscheidungsfrist: die gesetzliche Frist plus eine mögliche Verlängerung. Rechnen Sie mit dem ungünstigsten Wert.
- Einvernehmen der Gemeinde: zwei Monate nach § 36 BauGB, wenn das Vorhaben nicht nach Bebauungsplan beurteilt wird oder Sie eine Befreiung brauchen.
- Nachforderungsrunde: drei Wochen Puffer für eine Rückfrage. Eine fehlende Unterschrift oder ein unklarer Plan reicht dafür schon.
- Vollständigkeitsprüfung: die Prüffrist Ihres Landes.
Durchgerechnet für ein Beispiel: Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, ohne Befreiung, vereinfachtes Verfahren nach BauO NRW in der Fassung ab 01.09.2026. Gewünschter Baubeginn ist Dienstag, der 1. Juni 2027.
| Schritt | Ansatz | Spätester Termin |
|---|---|---|
| Baubeginn | Wunschtermin | 01.06.2027 |
| 1. Baubeginnanzeige | mindestens 1 Woche vorher (§ 74 Abs. 8) | 25.05.2027, Genehmigung muss vorliegen |
| 2. Entscheidungsfrist | 6 Wochen (§ 74 Abs. 2) plus 6 Wochen Puffer für eine Fristverlängerung | 02.03.2027 vollständig |
| 3. Einvernehmen Gemeinde | entfällt, Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan | kein Zuschlag |
| 4. Nachforderungsrunde | 3 Wochen | 09.02.2027 |
| 5. Vollständigkeitsprüfung | 10 Arbeitstage (§ 71 Abs. 1) | 26.01.2027 einreichen |
Läge dasselbe Haus im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, müsste die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen. Dafür hat sie bis zu zwei Monate, und erst danach läuft in NRW die Entscheidungsfrist spätestens an. Der Einreichungstermin rutscht dann auf Ende November 2026. Viele Bauherren planen genau andersherum: Erst steht der Antrag, dann wird der Rohbauer gesucht. Mit der Rückrechnung wissen Sie vor der ersten Unterschrift unter einen Bauvertrag, ob der Termin überhaupt realistisch ist. Den Termin tragen Sie anschließend als Meilenstein in den Bauzeitenplan ein.
Wann lohnt sich der Puffer nicht? Wenn Sie mit einem Planer arbeiten, der bei derselben Behörde regelmäßig Anträge stellt und den Sachbearbeiter vorab einbindet, können Sie die Nachforderungsrunde knapper ansetzen. Bei Ihrem ersten Antrag oder einer neuen Behörde würde ich sie nie streichen.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Kosten bestehen aus der Behördengebühr nach dem Gebührenrecht des Landes, meist berechnet aus den Baukosten, und den Honoraren für Planer, Vermesser und Tragwerksplaner. Die Genehmigungsplanung selbst ist nach HOAI mit 3 Prozent des Gesamthonorars bewertet. Feste Summen hängen stark von Region und Anbieter ab.
Die Gebühr der Bauaufsicht regeln die Länder in eigenen Gebührenordnungen. Grundlage ist in der Regel der Rohbau- oder Herstellungswert des Vorhabens, dazu kommen Gebühren für Abweichungen, Befreiungen oder die Prüfung bautechnischer Nachweise. Rechnen Sie den Betrag nicht über Faustformeln aus dem Internet. Die meisten Bauaufsichten nennen auf Anfrage die Tarifstelle oder stellen einen Gebührenrechner bereit. Auch ein abgelehnter oder zurückgenommener Antrag kostet Gebühren.
Beim Architekten steckt die Genehmigungsplanung in Leistungsphase 4. Nach § 34 Abs. 3 HOAI wird sie mit 3 Prozent der Honorarsumme für das Leistungsbild Gebäude bewertet. Der Großteil des Honorars liegt also in Entwurf und Ausführungsplanung, nicht im Antrag selbst. Wie Honorarzone und anrechenbare Kosten das Honorar bestimmen, zeigt der Beitrag zu den HOAI-Honorarzonen. Für amtlichen Lageplan, Statik und gegebenenfalls Prüfstatiker gelten eigene Honorare, die je nach Region und Anbieter deutlich schwanken. Holen Sie dafür früh Angebote ein und planen Sie für den amtlichen Lageplan einige Wochen Vorlauf ein.
Eine Bauvoranfrage vor dem Bauantrag lohnt sich, wenn eine einzelne Frage über das ganze Projekt entscheidet: ein drittes Vollgeschoss, ein Bau in zweiter Reihe, eine Befreiung von der Baugrenze. Sie kostet Zeit, spart aber eine komplette Genehmigungsplanung, falls die Antwort nein lautet. Hält Ihr Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplans ein, ist die Voranfrage verschenkte Zeit. Dann gleich den vollständigen Bauantrag stellen.
Was muss vor dem ersten Spatenstich nach der Genehmigung erledigt sein?
Bauen dürfen Sie erst, wenn die Genehmigung zugegangen ist, die nötigen Bescheinigungen zu Standsicherheit und Brandschutz vorliegen und die Baubeginnanzeige rechtzeitig eingegangen ist. Vorher abstecken, Höhenlage festlegen, Bauschild aufstellen und Nebenbestimmungen an die Gewerke weitergeben. Das ist Aufgabe der Bauleitung.
Mit dem Bescheid beginnt die Arbeit auf der Baustelle. § 72 Abs. 6 bis 8 MBO und die entsprechenden Landesvorschriften geben die Reihenfolge vor. Arbeiten Sie diese Punkte vor dem Baubeginn in dieser Reihenfolge ab:
- ☐ Bescheid vollständig lesen, auch die Nebenbestimmungen am Ende. Auflagen zu Baumschutz, Entwässerung, Stellplätzen oder Lärmschutz in eine Liste übertragen und jedem Gewerk zuordnen.
- ☐ Fehlende Nachweise nachreichen. Nach § 14 MBauVorlV sind Erklärungen der Nachweisersteller spätestens mit der Baubeginnsanzeige vorzulegen.
- ☐ Baubeginnanzeige fristgerecht schicken. In Baden-Württemberg zusätzlich auf den Baufreigabeschein warten.
- ☐ Grundriss abstecken und Höhenlage festlegen (§ 72 Abs. 7 MBO). Die Höhe vom Vermesser einmessen lassen und die Einmessung dokumentieren. Zehn Zentimeter zu hoch gesetzte Bodenplatten sind ein Klassiker für Streit mit Nachbar und Behörde.
- ☐ Genehmigung und Bauvorlagen an der Baustelle bereithalten, ab Baubeginn Pflicht. Im Baucontainer eine Mappe mit Bescheid, genehmigten Plänen und Nachweisen anlegen, digital reicht nur, wenn die Behörde das akzeptiert.
- ☐ Bauschild aufstellen, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus lesbar, mit Bezeichnung des Vorhabens sowie Namen und Anschriften von Entwurfsverfasser, Bauleiter und Rohbauunternehmer (§ 11 Abs. 3 MBO).
- ☐ Datum der Genehmigung und Fristablauf im Bautagebuch notieren. So fällt eine drohende Erlöschensfrist bei einer Bauunterbrechung rechtzeitig auf.
Der häufigste Fehler an dieser Stelle ist, dass die genehmigten Pläne im Büro des Architekten liegen und auf der Baustelle mit einem älteren Planstand gearbeitet wird. Kommt die Bauaufsicht zur Kontrolle und die Ausführung weicht ab, haben Sie ein Problem, auch wenn die Abweichung harmlos ist. Lassen Sie sich die Pläne mit Genehmigungsstempel geben und tauschen Sie alle älteren Stände aus. Wer als Bauleiter die Verantwortung trägt, findet die weiteren Pflichten im Beitrag zu den Aufgaben des Bauleiters.
- Der Bauantrag geht an die untere Bauaufsichtsbehörde, in Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen verpflichtend elektronisch.
- Pläne für genehmigungspflichtige Gebäude erstellt ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser.
- Die Entscheidungsfrist beginnt erst mit der Vollständigkeit. Eine Nachforderung verschiebt den ganzen Zeitplan.
- Den Einreichungstermin vom Baubeginn aus mit der 5-Fristen-Rückrechnung bestimmen.
- Vor Baubeginn: Baubeginnanzeige, Absteckung und Höhenlage, Bauschild, genehmigte Pläne auf der Baustelle.
Häufige Fragen zum Bauantrag
Darf ich schon vor der Genehmigung mit dem Bau anfangen?
Nein. Nach § 72 Abs. 6 MBO und den Landesbauordnungen dürfen Sie erst bauen, wenn die Genehmigung zugegangen ist und die Baubeginnanzeige vorliegt. Wer vorher Fundamente gießt, riskiert eine Baueinstellung und ein Bußgeld. Vorbereitende Arbeiten wie Bodengutachten oder Vermessung sind unproblematisch.
Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?
Nach Musterbauordnung drei Jahre ab Erteilung, in Bayern vier und in Hessen fünf Jahre. Die Frist gilt für den Baubeginn und für längere Unterbrechungen. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf beantragen, sonst erlischt die Genehmigung und Sie stellen einen neuen Antrag.
Was passiert, wenn der Nachbar nicht unterschreibt?
Das Verfahren läuft trotzdem weiter. Die Behörde benachrichtigt den Nachbarn, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen wird, und er kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Hält Ihr Vorhaben alle Vorschriften ein, verhindert eine fehlende Unterschrift die Genehmigung nicht.
Kann ich den Bauantrag online stellen?
In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die elektronische Einreichung gesetzlich vorgeschrieben. In Bayern bieten 121 von 135 unteren Bauaufsichtsbehörden einen digitalen Bauantrag an, Hessen baut sein Bauportal bis Ende 2026 aus. Welches Portal gilt, steht auf der Seite Ihrer Bauaufsicht.
Brauche ich für einen Carport einen Bauantrag?
Oft nicht. Bis zu einer bestimmten Größe sind Carports in den meisten Ländern verfahrensfrei, die Grenzen unterscheiden sich aber deutlich. Die Werte für alle 16 Bundesländer stehen im Beitrag zur Baugenehmigung für den Carport.
Quellen
- Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 23./24.11.2023, §§ 11, 62 bis 73, bauministerkonferenz.de (abgerufen Oktober 2026)
- Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV), Fassung Februar 2007, §§ 1 bis 14, bauministerkonferenz.de (abgerufen Oktober 2026)
- Baugesetzbuch (BauGB), § 36 Beteiligung der Gemeinde, gesetze-im-internet.de (Stand Oktober 2026)
- Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 64, 65, 68, 69, Text gültig ab 01.05.2026, gesetze-bayern.de; Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Pressemitteilung vom 16.02.2026 zum digitalen Bauantrag
- Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), Neufassung vom 16.03.2026, GBl. 2026 Nr. 44, §§ 53, 54, 58, 59, 62; Landesregierung Baden-Württemberg, Pressemitteilung zur Reform der Landesbauordnung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), gültig ab 01.09.2026, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026 (GV. NRW. S. 537), §§ 70, 71, 74, 75, recht.nrw.de
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Fassung ab 01.07.2025, §§ 3a, 52, 67, 69, 70a, 71, VORIS
- Hessische Bauordnung (HBO), Lesefassung Stand Oktober 2025 nach dem 3. Änderungsgesetz vom 09.10.2025, §§ 65, 69, 70, 74, 75, wirtschaft.hessen.de; DigiBauG-Newsletter des Hessischen Wirtschaftsministeriums, Stand 29.09.2025
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021), § 34 Abs. 3, gesetze-im-internet.de (Stand Oktober 2026)


