Gewährleistung nach § 13 VOB/B: Fristen, Rechte und Sicherheit
Gewährleistung nach § 13 VOB/B: 4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre nach schriftlicher Rüge, Wartungsfalle, Verbraucherschutz und Sicherheit nach § 17 VOB/B.
Gewährleistung nach § 13 VOB/B: 4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre nach schriftlicher Rüge, Wartungsfalle, Verbraucherschutz und Sicherheit nach § 17 VOB/B.
Bauabnahme nach BGB und VOB/B: Rechtsfolgen, sechs Abnahmeformen, Inhalt des Abnahmeprotokolls, Verweigerung bei Mängeln und Rolle des Bauamts.
Mängelanzeige am Bau: Was hineingehört, welche Fristen nach BGB und VOB/B gelten, ob E-Mail reicht und was nach Fristablauf passiert. Mit 5-Baustein-Schema.