Gewährleistung nach § 13 VOB/B: Fristen, Rechte und Sicherheit
Gewährleistung nach § 13 VOB/B: 4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre nach schriftlicher Rüge, Wartungsfalle, Verbraucherschutz und Sicherheit nach § 17 VOB/B.
Gewährleistung nach § 13 VOB/B: 4 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre nach schriftlicher Rüge, Wartungsfalle, Verbraucherschutz und Sicherheit nach § 17 VOB/B.