SiGeKo: Aufgaben, Pflicht nach BaustellV & Ausbildung

Ein SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV). Der Bauherr muss ihn bestellen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Der SiGeKo koordiniert den Arbeitsschutz in Planung und Ausführung und erstellt SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten.

📋 Kurz zusammengefasst

Die Pflicht zum SiGeKo hängt nicht an der Bausumme, sondern an einer Frage: Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle? Dann bestellt der Bauherr einen geeigneten Koordinator (§ 3 Abs. 1 BaustellV). Überschreitet die Baustelle zusätzlich die Schwellen der Vorankündigung (mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig oder mehr als 500 Personentage) oder fallen besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II an, ist vor Einrichtung der Baustelle ein SiGe-Plan Pflicht. Die Qualifikation regelt die RAB 30: Baufachwissen, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und je 32 Lehreinheiten nach Anlage B und C.

Was bedeutet SiGeKo?

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, die Verordnung selbst spricht nur vom „Koordinator“. Die Rechtsgrundlage ist die Baustellenverordnung von 1998. Sie setzt die EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG um und verfolgt laut § 1 die wesentliche Verbesserung des Arbeitsschutzes auf Baustellen.

Der Grundgedanke: Jeder Arbeitgeber ist für seine eigenen Leute verantwortlich. Gefahren entstehen auf der Baustelle aber oft zwischen den Gewerken, etwa wenn der Elektriker unter dem Dachdecker arbeitet. Diese Wechselwirkungen koordiniert der SiGeKo. Er ist kein Bauleiter und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Unternehmens, sondern ein Beauftragter des Bauherrn.

Die Detailregeln stehen in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), die der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen aufgestellt hat und die die BAuA veröffentlicht. Für den SiGeKo zentral sind RAB 30 (Geeigneter Koordinator), RAB 31 (SiGe-Plan) und RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten). Einen Überblick über alle Paragrafen bietet unser Beitrag zur Baustellenverordnung.

Wann ist ein SiGeKo Pflicht? Der SiGeKo-Pflicht-Check

Ein SiGeKo ist Pflicht, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das regelt § 3 Abs. 1 BaustellV ohne Mindestgröße. Ob zusätzlich Vorankündigung und SiGe-Plan nötig sind, klärt der SiGeKo-Pflicht-Check mit drei Prüffragen aus § 2 BaustellV.

Der SiGeKo-Pflicht-Check in drei Fragen

  1. Frage 1 – Mehrere Arbeitgeber? Arbeiten Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern auf der Baustelle, auch nacheinander, ist ein Koordinator zu bestellen (§ 3 Abs. 1).
  2. Frage 2 – Vorankündigung nötig? Laut § 2 Abs. 2 BaustellV ist spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Behörde zu übermitteln, wenn die Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang 500 Personentage überschreitet.
  3. Frage 3 – Besonders gefährliche Arbeiten? Anhang II BaustellV listet zehn Arbeiten, etwa Absturzgefahr aus mehr als 7 m Höhe, Gräben oder Baugruben tiefer als 5 m oder Arbeiten näher als 5 m an Hochspannungsleitungen.

Ist Frage 1 mit Ja beantwortet und dazu Frage 2 oder Frage 3, muss laut § 2 Abs. 3 BaustellV vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorliegen. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Fälle.

Fall Koordinator (§ 3) Vorankündigung (§ 2 Abs. 2) SiGe-Plan (§ 2 Abs. 3)
Ein Arbeitgeber, kleine Baustelle, keine Arbeiten nach Anhang II nein nein nein
Ein Arbeitgeber, Schwelle überschritten oder Anhang-II-Arbeiten nein ja, falls Schwelle überschritten nein, aber Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 4
Mehrere Arbeitgeber, unter den Schwellen, keine Anhang-II-Arbeiten (z. B. Bad-Sanierung mit Installateur und Fliesenleger) ja nein nein
Mehrere Arbeitgeber, unter den Schwellen, mit Anhang-II-Arbeiten (z. B. Dacharbeiten mit Absturzhöhe über 7 m) ja nein ja
Mehrere Arbeitgeber, Schwelle überschritten (z. B. Mehrfamilienhaus-Neubau) ja ja ja

Die Schwellen sind Prognosewerte. Die Vorankündigung muss nach Anhang I unter anderem Bauherr, Koordinator, voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten und Zahl der Arbeitgeber enthalten. Sie hängt sichtbar auf der Baustelle aus und wird bei erheblichen Änderungen angepasst.

💡 Expert Insight

Bei der Frage „mehrere Arbeitgeber“ zählen auch Nachunternehmer und Firmen, die nur wenige Tage auf der Baustelle sind. Ein Generalunternehmer mit drei Subunternehmern bedeutet: vier Arbeitgeber. Die Baustellenverordnung macht keine Ausnahme für private Bauherren. Wer ein Einfamilienhaus mit mehreren Handwerksbetrieben baut, ist Bauherr im Sinne der Verordnung.

Welche Aufgaben hat der SiGeKo?

Der SiGeKo hat nach § 3 BaustellV zwei Aufgabenblöcke: einen während der Planung der Ausführung und einen während der Ausführung. In der Planung arbeitet er präventiv am Papier, auf der Baustelle organisiert er die Zusammenarbeit der Firmen und passt den SiGe-Plan an.

Aufgaben in der Planungsphase (§ 3 Abs. 2)

  • die Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 koordinieren, also die allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Einteilung gleichzeitiger oder aufeinanderfolgender Arbeiten und bei der Bemessung der Ausführungszeiten berücksichtigen,
  • den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen,
  • die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.

RAB 30 ergänzt: Der Koordinator berät bei Terminplanung und Baustelleneinrichtung und bringt Arbeitsschutzleistungen in die Ausschreibung. Die Abstimmung mit dem Baustelleneinrichtungsplan gehört damit in die Planungsphase, nicht erst auf die Baustelle.

Aufgaben in der Ausführungsphase (§ 3 Abs. 3)

  • die Anwendung der Grundsätze nach § 4 ArbSchG koordinieren,
  • darauf achten, dass Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach der BaustellV erfüllen,
  • den SiGe-Plan bei Änderungen im Bauablauf anpassen oder anpassen lassen,
  • die Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren,
  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber koordinieren.

In der Praxis heißt das nach RAB 30: dokumentierte Sicherheitsbesprechungen und Begehungen sowie das Einfordern von Nachweisen. Der SiGeKo überwacht nicht die einzelnen Firmen selbst. Er koordiniert deren Überwachung. Die Arbeitgeber bleiben nach § 5 Abs. 3 BaustellV voll für ihren Arbeitsschutz verantwortlich.

Was gehört in den SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten?

Der SiGe-Plan nach RAB 31 zeigt, welche Gewerke wann und wo arbeiten, welche Gefährdungen dabei entstehen und welche Schutzmaßnahmen gelten. Die Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 beschreibt, wie Wartung, Inspektion und Instandsetzung am fertigen Gebäude sicher möglich sind.

SiGe-Plan nach RAB 31

Laut § 2 Abs. 3 BaustellV muss der Plan die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für Arbeiten nach Anhang II enthalten. RAB 31 nennt als Mindestinhalt fünf Grundelemente: Arbeitsabläufe nach Gewerken, Gefährdungen, räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe, Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Gefährdungen sowie die Arbeitsschutzbestimmungen. Der Plan ist laut RAB 31 eine dynamische Arbeitshilfe, wird laufend fortgeschrieben und soll während der Arbeitszeit auf der Baustelle einsehbar sein. Aufbau und Vorlage erklärt unser Leitfaden SiGe-Plan erstellen.

Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32

Die Unterlage muss laut RAB 32 vier Angaben enthalten: Teil der baulichen Anlage (etwa Dach, Fassade, Aufzug), Art der Arbeit, Gefahren sowie Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die Unterlage wird spätestens mit Abschluss der Baumaßnahme an den Bauherrn übergeben. Dieser reicht ein Exemplar an Betreiber oder Erwerber weiter.

Welche Ausbildung braucht ein SiGeKo nach RAB 30?

Die SiGeKo-Ausbildung ist kein staatlich geregelter Beruf; die Eignung definiert RAB 30 über vier Säulen: baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach Anlage B, spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Anlage C und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben.

Säule nach RAB 30 Anforderung Typischer Nachweis
Baufachliche Kenntnisse (Abschnitt 4.1) Planung, Bauverfahren, Standsicherheit, Baustellenorganisation, Vergabe Ausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier (Abschnitt 5)
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Anlage B) Arbeitsschutzrecht, Gefährdungen wie Absturz, Gerüste, Elektrizität, Gefahrstoffe Lehrgang mit mindestens 32 Lehreinheiten à 45 Minuten
Spezielle Koordinatorenkenntnisse (Anlage C) BaustellV, SiGe-Plan, Unterlage, Instrumente der Koordinierung, Haftung Lehrgang mit mindestens 32 Lehreinheiten à 45 Minuten
Berufserfahrung (Abschnitt 4.4) mindestens 2 Jahre in Planung und/oder Ausführung Zeugnisse, Referenzen

Die 32 Lehreinheiten gelten laut Anlage B und C für Personen mit keinen oder nur geringen Vorkenntnissen. Anlage D empfiehlt höchstens 8 Lehreinheiten pro Tag und höchstens 25 Teilnehmer; jeder Lehrgang endet mit einer Erfolgskontrolle, zu der nur zugelassen ist, wer mindestens 85 % der Lehrgangsdauer anwesend war. Wer sich beruflich breiter aufstellen will, findet Wege über Techniker und Meister im Beitrag Bauleiter werden.

Stufe 1 oder Stufe 2: Welches Projekt darf wer koordinieren?

Anlage A der RAB 30 unterscheidet zwei Stufen. Stufe 1 umfasst Vorhaben mit geringen bis mittleren sicherheitstechnischen Anforderungen, etwa Ein- und Mehrfamilienhäuser ohne Geschosswohnungsbau, Reihen- und Doppelhäuser oder kleinere Gewerbebauten. Hier genügt mindestens ein geprüfter Polier, Meister oder Techniker. Für alle anderen Vorhaben (Stufe 2) verlangt RAB 30 in der Regel Architekt oder Ingenieur mit umfassenden Arbeitsschutzkenntnissen. Beide Stufen setzen mindestens 2 Jahre Berufserfahrung voraus.

Welche Verantwortung trägt der Bauherr und was droht bei Verstößen?

Der Bauherr trägt die Verantwortung für Vorankündigung, SiGe-Plan und Koordinatorbestellung, auch wenn er einen SiGeKo beauftragt. § 3 Abs. 1a BaustellV stellt klar, dass ihn die Beauftragung nicht von seiner Verantwortung entbindet. Verstöße gegen § 2 sind bußgeldbewehrt.

Nach § 4 BaustellV kann der Bauherr einen Dritten beauftragen, die Maßnahmen „in eigener Verantwortung“ zu treffen, zum Beispiel einen Projektsteuerer. Der Bauherr kann die Koordinatorenaufgaben laut § 3 Abs. 1 auch selbst übernehmen, wenn er geeignet ist. In jedem Fall bleibt die Pflicht, einen geeigneten Koordinator auszuwählen und ihm Zeit und Stellung für seine Aufgabe einzuräumen, wie RAB 30 Abschnitt 4 fordert.

Verstoß Rechtsfolge Fundstelle
Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 5.000 Euro § 7 Abs. 1 Nr. 1 BaustellV i. V. m. § 25 Abs. 2 ArbSchG
Nicht dafür gesorgt, dass vor Einrichtung der Baustelle ein SiGe-Plan erstellt wird Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 5.000 Euro § 7 Abs. 1 Nr. 2 BaustellV i. V. m. § 25 Abs. 2 ArbSchG
Vorsätzlicher Verstoß, durch den Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet wird Straftat: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe § 7 Abs. 2 BaustellV i. V. m. § 26 Nr. 2 ArbSchG
⚠️ Wichtiger Hinweis

Die fehlende Bestellung eines Koordinators nach § 3 Abs. 1 ist in § 7 BaustellV nicht als eigener Bußgeldtatbestand genannt. Das heißt nicht, dass sie folgenlos bleibt: Die Arbeitsschutzbehörde kann Anordnungen treffen, und bei einem Unfall prüfen Staatsanwaltschaft und Gerichte die Verantwortung des Bauherrn. Die Vorankündigung geht an die nach Landesrecht zuständige Behörde, etwa Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Was kostet ein SiGeKo?

Die Kosten eines SiGeKo sind nicht in der HOAI geregelt und werden frei vereinbart. Das hat das OLG Celle am 05.07.2004 entschieden. Nach einem Bericht der Architektenkammer Baden-Württemberg wertete das Gericht ein Honorar von 0,4 % der Nettobausumme als im Rahmen des Üblichen.

Eine verbindliche Honorartabelle gibt es nicht. Der Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung (AHO) veröffentlicht mit Heft 15 „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ eine Honorierungsempfehlung. Der tatsächliche Preis hängt je nach Region/Anbieter, Bauzeit, Zahl der Gewerke und Umfang der Baustellenbegehungen stark ab. Ein Angebot sollte beide Phasen, die Zahl der Begehungen, SiGe-Plan und Unterlage ausdrücklich nennen.

💬 Meine Einschätzung

Auf vielen kleinen Baustellen wird der SiGeKo erst ein Thema, wenn der Kran steht. Das ist zu spät. Den größten Hebel hat der Koordinator in der Planungsphase: Terminplan, Baustelleneinrichtung und Ausschreibung entscheiden, ob Gewerke übereinander arbeiten oder ob Anschlagpunkte fürs Dach schon im Rohbau eingeplant sind. Private Bauherren unterschätzen zudem die Hürde „mehrere Arbeitgeber“: Sie ist bei nahezu jedem Hausbau erfüllt. Ein SiGeKo nach Stufe 1 der RAB 30 ist für ein Einfamilienhaus ausreichend und kein Großprojekt. Wer an dieser Stelle spart, spart am falschen Ende, denn die Verantwortung bleibt nach § 3 Abs. 1a ohnehin beim Bauherrn.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • SiGeKo-Pflicht ab 2 Arbeitgebern auf der Baustelle, unabhängig von der Größe (§ 3 Abs. 1 BaustellV).
  • Vorankündigung 2 Wochen vor Baustelleneinrichtung bei mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig oder mehr als 500 Personentagen.
  • SiGe-Plan Pflicht bei mehreren Arbeitgebern plus Vorankündigung oder einer der 10 gefährlichen Arbeiten nach Anhang II.
  • Qualifikation nach RAB 30: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und je 32 Lehreinheiten nach Anlage B und C.
  • Bußgeld bis 5.000 Euro bei fehlender Vorankündigung oder fehlendem SiGe-Plan (§ 25 ArbSchG).

Häufige Fragen zu SiGeKo

Braucht ein privater Bauherr beim Einfamilienhaus einen SiGeKo?

Ja, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Nach dem SiGeKo-Pflicht-Check ist ein SiGe-Plan nur zusätzlich nötig, wenn Vorankündigungsschwellen überschritten oder Anhang-II-Arbeiten ausgeführt werden.

Kann der Bauleiter oder Architekt gleichzeitig SiGeKo sein?

Ja. Die BaustellV verbietet die Kombination nicht, und der Bauherr kann die Aufgaben sogar selbst übernehmen. Entscheidend ist die Eignung nach RAB 30 und dass genug Zeit für die Koordination bleibt.

Wie lange dauert die SiGeKo-Ausbildung?

RAB 30 empfiehlt für Einsteiger je mindestens 32 Lehreinheiten à 45 Minuten nach Anlage B und Anlage C. Bei höchstens 8 Lehreinheiten pro Tag laut Anlage D sind das mindestens acht Kurstage.

Was ist der Unterschied zwischen SiGeKo und Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät einen Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Der SiGeKo arbeitet im Auftrag des Bauherrn und koordiniert gewerkeübergreifend alle Firmen auf der Baustelle.

Wann muss der SiGe-Plan fertig sein?

Laut § 2 Abs. 3 BaustellV vor Einrichtung der Baustelle. Nach RAB 31 entsteht er schon in der Planung der Ausführung.

Quellen

  • Baustellenverordnung (BaustellV), §§ 1–7, Anhang I und II – gesetze-im-internet.de
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 25 und 26 – gesetze-im-internet.de
  • RAB 30 Geeigneter Koordinator, Stand 27.03.2003, mit Anlagen A–D – baua.de
  • RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Stand 12.11.2003 – baua.de
  • RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten, Stand 27.03.2003 – baua.de
  • Vergütung von SiGe-Koordinatoren / SiGeKo: Honorar nicht nach HOAI (OLG Celle, 05.07.2004) – akbw.de
  • AHO-Heft 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung – aho.de