Baugenehmigung: Wann nötig, wann nicht? Grenzwerte nach Land

Eine Baugenehmigung ist nötig, wenn ein Vorhaben nicht in der Liste verfahrensfreier Vorhaben der jeweiligen Landesbauordnung steht. Carports, Gartenhäuser und Terrassenüberdachungen sind bis zu festen Grenzwerten verfahrensfrei, Carports aber nie im Außenbereich. Bebauungsplan, Abstandsflächen und örtliche Satzungen gelten trotzdem.

📋 Kurz zusammengefasst

Baurecht ist Ländersache: Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind. Für Carports liegt die verfahrensfreie Grenze nach aktuellem Stand bei 50 m² in NRW, Bayern und Baden-Württemberg und bei 60 m² je Baugrundstück in Niedersachsen, jeweils nicht im Außenbereich. Wer unsicher ist, klärt Einzelfragen per Bauvoranfrage verbindlich vorab. Der 4-Stufen-Genehmigungs-Check unten führt in vier Schritten von der Bauidee zur richtigen Verfahrensart. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baustopp, Rückbau und Bußgeld.

Was ist eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung ist der Bescheid der Bauaufsichtsbehörde, der bestätigt, dass ein Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt. Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch des Bundes für das Planungsrecht und die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands für das Bauordnungsrecht, also Abstände, Brandschutz und Verfahren.

Die Grundregel steht in jeder Landesbauordnung. In Bayern heißt es in Art. 55 Abs. 1 BayBO: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Genehmigungspflicht ist also der Normalfall, Verfahrensfreiheit die Ausnahme.

Die Baugenehmigung ist befristet. Nach § 75 BauO NRW erlischt sie, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung nicht mit dem Bau begonnen wurde. Wie die Unterlagen für den Antrag entstehen, beschreibt unser Beitrag zur Einreichplanung für die Baugenehmigung.

Welche Verfahrensarten gibt es bei der Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung kennt in den Landesbauordnungen vier Verfahrensstufen: das reguläre Baugenehmigungsverfahren, das vereinfachte Verfahren, die Genehmigungsfreistellung und verfahrensfreie Vorhaben. Je kleiner das Vorhaben und je klarer der Bebauungsplan, desto geringer fällt die behördliche Prüfung aus.

Verfahrensart Was geprüft wird Beispiel-Fundstelle
Baugenehmigungsverfahren Vollprüfung, vor allem bei großen Sonderbauten § 65 BauO NRW, Art. 60 BayBO, § 64 NBauO
Vereinfachtes Verfahren Eingeschränkt: v. a. Planungsrecht (§§ 29–38 BauGB), Abstandsflächen, örtliche Bauvorschriften § 64 BauO NRW, Art. 59 BayBO, § 52 LBO BW, § 63 NBauO
Genehmigungsfreistellung / Kenntnisgabe Keine Genehmigung, aber Unterlagen an Behörde; nur im qualifizierten Bebauungsplan § 63 BauO NRW, Art. 58 BayBO, § 51 LBO BW (Kenntnisgabeverfahren)
Verfahrensfrei Keine Einreichung, Vorhaben steht im Katalog § 62 BauO NRW, Art. 57 BayBO, § 50 LBO BW mit Anhang 1, § 60 NBauO mit Anhang

Die Genehmigungsfreistellung setzt nach § 63 Abs. 2 BauO NRW und Art. 58 Abs. 1 BayBO voraus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen einhält und die Erschließung gesichert ist. Baden-Württemberg nennt das vergleichbare Verfahren Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO BW).

Wann braucht man keine Baugenehmigung für Carport, Gartenhaus oder Terrassenüberdachung?

Carport, Gartenhaus und Terrassenüberdachung sind verfahrensfrei, solange sie die Grenzwerte im Katalog der Landesbauordnung einhalten. Die Werte unterscheiden sich je Bundesland deutlich, und Garagen oder Carports im Außenbereich sind in allen vier untersuchten Ländern genehmigungspflichtig.

Die Tabelle zeigt die Werte aus dem Gesetzestext, Stand September 2026. NRW hat die Garagengrenze zum 1. September 2026 von 30 m² auf 50 m² angehoben, Niedersachsen seine Werte zum 1. Juli 2025 erweitert.

Vorhaben NRW Bayern Baden-Württemberg Niedersachsen
Carport / Garage bis insgesamt 50 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b BauO NRW) bis 50 m² Fläche, nicht im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO) bis 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b LBO BW) insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück, Höhe bis 3 m, nicht im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO)
Gartenhaus (ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte) bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) bis 75 m³, außer im Außenbereich; dort bis 20 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) Innenbereich bis 40 m³, Außenbereich bis 20 m³ (Anhang 1 Nr. 1 a) bis 75 m³, im Außenbereich bis 40 m³ (Anhang Nr. 1.1)
Terrassenüberdachung bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 g) bis 30 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, keine Dachterrassen (Anhang 1 Nr. 1 l) bis 40 m² Grundfläche, mind. 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8)
Wintergarten bis 30 m² Brutto-Grundfläche, Gebäudeklasse 1–3, mind. 3 m zur Nachbargrenze (Nr. 1 g) nicht gesondert im Katalog nicht gesondert im Katalog bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe, mind. 3 m zur Nachbargrenze (Nr. 1.8)

Der Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB umfasst Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Dort entfällt die Verfahrensfreiheit für Carports vollständig, für Gartenhäuser gelten kleinere Werte oder nur Privilegien für Landwirte.

💡 Expert Insight

Bei Garagen zählen NRW („insgesamt“) und Niedersachsen („je Baugrundstück“) die Flächen zusammen. Wer schon eine Garage mit 30 m² hat, kann in NRW nur noch 20 m² Carport verfahrensfrei ergänzen. Vor dem Kauf eines Bausatzes deshalb den Bestand auf dem Grundstück mitrechnen.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Art. 55 Abs. 2 BayBO und § 50 Abs. 5 LBO BW stellen ausdrücklich klar, dass verfahrensfreie Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten müssen: Festsetzungen des Bebauungsplans, Abstandsflächen, örtliche Gestaltungssatzungen, Brandschutz, Denkmalschutz. Verstöße kann die Bauaufsicht auch bei verfahrensfreien Bauten ahnden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie funktioniert der 4-Stufen-Genehmigungs-Check?

Der 4-Stufen-Genehmigungs-Check ordnet jedes Vorhaben in vier Fragen der richtigen Verfahrensart zu: Katalog, Lage, materielles Recht und Verfahrenswahl. Er ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht, verhindert aber die häufigsten Fehlannahmen von Bauherren und Bauleitern vor Baubeginn, etwa beim Carport im Außenbereich.

  1. Katalog prüfen: Steht das Vorhaben mit seinen Maßen im Verfahrensfrei-Katalog des eigenen Bundeslands? Maßgeblich sind Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt, Wandhöhe und Tiefe.
  2. Lage klären: Liegt das Grundstück im Bebauungsplan, im Innenbereich nach § 34 BauGB oder im Außenbereich nach § 35 BauGB? Im Außenbereich greifen die Ausnahmen aus der Tabelle.
  3. Materielles Recht abgleichen: Baugrenzen, Abstandsflächen, Gestaltungssatzung, Denkmalschutz und Nachbarrecht gelten auch ohne Verfahren.
  4. Verfahren wählen: Fällt das Vorhaben aus dem Katalog, entscheidet der Bebauungsplan zwischen Genehmigungsfreistellung und vereinfachtem Verfahren. Bei offenen Fragen folgt die Bauvoranfrage.

Für Bauherren mit Planungsbüro fällt die Genehmigungsplanung in Leistungsphase 4, wie unser Überblick zu den HOAI-Leistungsphasen zeigt.

Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage und was kostet sie?

Die Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen eines Vorhabens verbindlich, bevor der vollständige Bauantrag erstellt wird. Die Behörde antwortet mit einem Vorbescheid, der in NRW und Baden-Württemberg drei Jahre gilt und die spätere Genehmigung in diesen Punkten bindet.

Rechtsgrundlagen sind § 77 BauO NRW, Art. 71 BayBO und § 57 LBO BW. Nach § 77 Abs. 1 BauO NRW lässt sich die Geltung des Vorbescheids auf Antrag jeweils um bis zu ein Jahr verlängern. Typische Fragen: Ist ein zweites Wohnhaus in zweiter Reihe zulässig? Darf die Garage über die Baugrenze? Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn eine einzelne Frage über das ganze Projekt entscheidet.

Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht. In NRW sieht Tarifstelle 3.1.4.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) 50 Euro bis 100 Prozent der Gebühr für die entsprechende Baugenehmigung vor. Stimmt der spätere Bauantrag im Wesentlichen mit dem Vorbescheid überein, wird dessen Gebühr nach Tarifstelle 3.1.3.4 zur Hälfte angerechnet. Hinzu kommen Planerhonorare, je nach Region und Anbieter.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung und was kostet sie?

Die Baugenehmigung hat in den Landesbauordnungen gesetzliche Entscheidungsfristen: In NRW sind es drei Monate, im vereinfachten Verfahren sechs Wochen, in Baden-Württemberg zwei Monate beziehungsweise ein Monat. Die Fristen laufen erst ab vollständigen Unterlagen und allen nötigen Stellungnahmen.

Land Reguläres Verfahren Vereinfachtes Verfahren / Vorbescheid Fundstelle
NRW 3 Monate 6 Wochen § 74 Abs. 2 BauO NRW
Baden-Württemberg 2 Monate 1 Monat § 54 Abs. 5 LBO BW

In Baden-Württemberg prüft die Baurechtsbehörde den Antrag nach § 54 Abs. 1 LBO BW innerhalb von zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit. Im vereinfachten Verfahren gilt in NRW nach § 74 Abs. 3 BauO NRW eine Genehmigungsfiktion, wenn die Behörde die Frist verstreichen lässt. Nachforderungen verschieben den Fristbeginn, deshalb entscheidet die Qualität der Bauvorlagen über die Dauer. Den Genehmigungszeitraum als Puffer im Bauzeitenplan einplanen.

Die Gebühren bemessen sich in NRW am Rohbauwert: Tarifstelle 3.1.4.1.1 AVwGebO NRW (Stand 25.04.2026) sieht für Gebäude im vereinfachten Verfahren 6 Tausendstel der Rohbausumme vor. Andere Länder rechnen nach eigenen Kostenverzeichnissen, die Beträge variieren je nach Region und Vorhaben.

Was droht bei einem Schwarzbau?

Ein Schwarzbau ist eine Anlage, die ohne erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon errichtet wurde. Die zuständige Bauaufsicht kann die Arbeiten stilllegen, die Nutzung untersagen, den Rückbau anordnen und ein Bußgeld verhängen, in NRW bis 500.000 Euro.

  • Baustopp: § 81 BauO NRW erlaubt die Einstellung der Arbeiten bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften.
  • Rückbau und Nutzungsverbot: § 82 Abs. 1 BauO NRW, wenn rechtmäßige Zustände nicht anders herstellbar sind.
  • Bußgeld: § 86 Abs. 1 Nr. 14 und Abs. 3 BauO NRW bis 500.000 Euro; in Baden-Württemberg nach § 75 Abs. 4 LBO BW bis 100.000 Euro.

Ein nachträglicher Bauantrag kann den Bau legalisieren, wenn er genehmigungsfähig ist. Ist er es nicht, bleibt die Beseitigung. Ein lückenloses Bautagebuch hilft, genehmigte und tatsächliche Ausführung später nachzuweisen.

💬 Meine Einschätzung

Die Liberalisierung der letzten zwei Jahre ist echt: NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Grenzen für Garagen und Carports auf 50 bis 60 m² angehoben. Das verleitet zu einem gefährlichen Kurzschluss, nämlich „verfahrensfrei“ mit „erlaubt“ gleichzusetzen. Die meisten Konflikte entstehen nicht an der Quadratmetergrenze, sondern an Baugrenzen im Bebauungsplan, an Abstandsflächen zum Nachbarn und an Gestaltungssatzungen. Aus Redaktionssicht ist der Bebauungsplan deshalb das erste Dokument, das auf den Tisch gehört, noch vor dem Bausatzkatalog. Wer im Außenbereich baut oder bei Grenzbebauung unsicher ist, spart mit einer Bauvoranfrage mehr Zeit, als er in sie investiert. Und wer Werte aus Ratgebern übernimmt, sollte das Datum prüfen: Viele Seiten nennen für NRW noch die alten 30 m².

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Verfahrensfrei sind Carports bis 50 m² (NRW, Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 60 m² je Grundstück (Niedersachsen), nie im Außenbereich.
  • Gartenhäuser ohne Aufenthaltsraum: bis 75 m³ in NRW, Bayern und Niedersachsen, bis 40 m³ im Innenbereich Baden-Württembergs.
  • Terrassenüberdachungen: 30 m² in NRW, Bayern und Baden-Württemberg, 40 m² in Niedersachsen.
  • Entscheidungsfrist in NRW: 3 Monate, im vereinfachten Verfahren 6 Wochen (§ 74 Abs. 2 BauO NRW).
  • Vorbescheid gilt in NRW und Baden-Württemberg 3 Jahre.
  • Schwarzbau in NRW: Bußgeld bis 500.000 Euro plus mögliche Rückbauanordnung.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung

Brauche ich für einen Carport in NRW eine Baugenehmigung?

Nein, wenn der Carport zusammen mit vorhandenen Garagen höchstens 50 m² Brutto-Grundfläche und eine mittlere Wandhöhe bis 3 m hat und nicht im Außenbereich steht (§ 62 BauO NRW, seit 1. September 2026). Bebauungsplan und Abstandsflächen gelten trotzdem.

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Das hängt vom Land ab: 75 m³ Brutto-Rauminhalt in NRW, Bayern und Niedersachsen, 40 m³ im Innenbereich von Baden-Württemberg, jeweils ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte. Im Außenbereich gelten kleinere Werte oder gar keine Freistellung.

Braucht ein Balkonkraftwerk eine Baugenehmigung?

Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind in allen vier Ländern verfahrensfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 a BauO NRW, Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a BayBO, Anhang 1 Nr. 3 c LBO BW, Anhang Nr. 2.3 NBauO). Denkmalschutz, Mietvertrag oder Eigentümergemeinschaft sind davon unabhängig zu klären.

Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig?

In NRW und Niedersachsen sind Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze verfahrensfrei. Bayern und Baden-Württemberg führen Wintergärten nicht gesondert im Katalog, dort ist in der Regel ein Verfahren nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?

Die Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen per Vorbescheid, der Bauantrag prüft das gesamte Vorhaben. Nach dem 4-Stufen-Genehmigungs-Check kommt die Bauvoranfrage dann zum Einsatz, wenn Stufe 2 oder 3 eine offene Rechtsfrage ergibt.

Quellen

  • Landesbauordnung 2018 NRW (BauO NRW 2018), Fassung ab 01.09.2026, §§ 62–65, 74, 75, 77, 81, 82, 86 – recht.nrw.de
  • Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 55, 57, 58, 71 – gesetze-bayern.de
  • Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Fassung vom 16.03.2026, §§ 50–54, 57, 75 und Anhang 1 – akbw.de (Merkblatt 610)
  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Anhang zu § 60 Abs. 1 – voris.wolterskluwer-online.de
  • Ingenieurkammer Niedersachsen: Novelle der NBauO, neu seit 01.07.2025 – ingenieurkammer.de
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Tarifstelle 3, Stand 25.04.2026 – recht.nrw.de
  • Bauportal NRW: Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW 2018 – bauportal.nrw